Neufassung der Paragraphen 14 & 15 der Vereinssatzung
Das Finanzamt fordert im Rahmen der Gemeinnützigkeitsprüfung eine Neufassung des Paragraphen 14.2 unserer Vereinssatzung. In diesem Zuge wollen wir auch den Paragraphen 15.1 anpassen.
Daher laden wir alle Mitglieder zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am Sonntag, dem 12.10.2025 um 10.30 Uhr, im neuen Feuerwehrgerätehaus in der Buchenstraße, ein.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Feststellung der Tagesordnung und satzungsgemäßen Einberufung der Versammlung |
| 3. | Satzungsänderung |
| 3.1 | §14.2 Aktuelle Fassung: |
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| Bei der Auflösung wird das Vereinsvermögen der Verbandsgemeinde Montabaur übertragen, mit der Bestimmung, es zu verwalten, bis ein anderer Verein mit den gleichen Bestrebungen und Zielen in der Ortsgemeinde Horressen gegründet wird, um es dann diesem neugegründeten Verein zu übergeben. Sollte zu diesem Zeitpunkt noch der Förderverein der Feuerwehr Elgendorf bestehen, möge man das Vereinsvermögen diesem übereignen. |
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| §14.2 Neue Fassung: |
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| Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins der Verbandsgemeinde Montabaur zu mit der Bestimmung, es zu verwalten, bis ein anderer Verein mit den gleichen Bestrebungen und Zielen in der Ortsgemeinde Horressen gegründet wird, um es dann diesem neugegründeten Verein zu übergeben. |
| 3.2 | §15.1 Aktuelle Fassung: |
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| Die vorstehende Satzung tritt mit Beschlussfassung in Kraft. |
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| §15.1 Neue Fassung: |
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| Die vorstehende Satzung tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. |
Für weitere Auskünfte steht der Vorstand zur Verfügung, die bisherige Satzung kann jederzeit nach Rücksprache beim 1.Vorsitzenden A. Hübinger (Tei.16475) eingesehen werden.