Titel Logo
Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 39/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Zustellung

Gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung (LVwZG) und § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung werden hiermit die Gewerbesteuerbescheide sowie die sonstigen Abgabenbescheide für das Haushaltsjahr 2013 bis 2017 für nachstehende(n)

Steuerpflichtige(n) öffentlich zugestellt:

zuletzt bekannte Anschrift:

Herrn

Memduh Celik

für Fa. Ambiente Service GmbH

Koblenzer Straße 28

56412 Nentershausen

Die o.a. Steuerbescheide sowie deren Begründung können während der

Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, I. Stock (Neubau), Zimmer 116, von dem Steuerpflichtigen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: vg-montabaur@poststelle.rlp.de erhoben werden.

Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Pflicht zur Zahlung der angefochtenen Steuer nicht aufgehalten.

Hinweis

Die Steuerbescheide gelten zwei Wochen nach dem Tag dieser Bekanntmachung als zugestellt (§ 122 Abs. 4 Satz 3 AO).

56410 Montabaur, 23.09.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur
- Steueramt -