Bericht der Stadtbürgermeisterin
Baumpflanzaktion
Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland stellte die Baumpflanzaktion vor. Sie informierte, dass im Rahmen der neuen Aktion „Bäume für Bürger“ 50 Setzlinge heimischer Laub- und Obstbäume kostenlos an interessierte Bürger vergeben werden, die bereit sind diese auf ihrem Privatgrundstück zu pflanzen. Mit der Aktion soll ein positiver Beitrag zur Artenvielfalt und zum Klimaschutz geleistet werden.
Gastronomie Haus Mons Tabor
Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland informierte, dass der vorgesehene Pächter für die Gastronomie im Haus Mons Tabor seine Zusage zurückgezogen habe. Gleichzeitig gebe es einen neuen Interessenten. Dieser stellte sich in der Sitzung vor und zeigte mit seinem Konzept großes Interesse am Betrieb der Gaststätte der Stadthalle. Ein Beschluss über die Vergabe der Gastronomie der Stadthalle steht noch aus.
Kultur im Keller
Der Förderverein „Kultur im Keller“ stellte sein Anliegen, den langfristigen Erhalt der Kulturreihe „Kultur im Keller“ und den Ausbau des Ensembles „Historica Gewölbe“ und „Mauerwerk“ für die Stadt und die Region, vor. Sie informierten, dass seit 2017 an jedem ungeraden Dienstag unterschiedlichste, kulturelle Veranstaltungen mit großem Anklang stattfinden. Kultur im Keller habe sich zu einer festen, kulturellen Bereicherung für Stadt und die Region entwickelt. Der Stadtrat bedankte sich für die gelungene Präsentation. Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland sagte zu, dass das Thema weiter besprochen werde.
Verkaufsautomat in der Bahnhofstraße
Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland berichtete über den Wunsch von den Jugendlichen der Gruppe JuMazu (Jugend macht Zukunft) einen Verkaufsautomaten in der Bahnhofstraße aufzustellen. Der Stadtrat beschloss in der Bahnhofstraße einen Verkaufsautomaten für eine Testphase vom 6 Monaten aufzustellen. Danach wird über eine dauerhafte Aufstellung entschieden.
Einleitung des Vergabeverfahrens - Rahmenverträge Baumkontrolle und Baumpflege
Der Stadtrat beschloss an dem Vergabeverfahren für den Rahmenvertrag Baumkontrolle mit einer Laufzeit von 2 Jahren teilzunehmen und ermächtigt die Stadtbürgermeisterin zur Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter. Der Stadtrat beschloss einstimmig den Rahmenvertrag Baumpflege um ein weiteres Jahr zu verlängern mit einer Preiserhöhung von 10 % und ermächtigt die Stadtbürgermeisterin zur Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter.
III. Änderung des Bebauungsplanes „Horresser Berg“
Im Rahmen der generellen Überarbeitung und Neufassung des Bebauungsplanes „Horresser Berg“ wurde das zeichnerisch korrekt dargestellte Zu- und Abfahrtsverbot vom eingeschränkten Gewerbegebiet auf die Straße im Grubenfeld falsch in die Textfestsetzung übernommen. Dieser Fehler soll durch entsprechende Anpassungen korrigiert werden.
Der Stadtrat beschloss dem die Einleitung des Verfahrens zur III. Änderung des Bebauungsplanes "Horresser Berg“ und dem Entwurf der Begründung, sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zur III. Änderung des Bebauungsplanes "Horresser Berg“ in der Form zu. Ferner stimmte der Stadtrat dem Verzicht auf die Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu. Der Stadtrat beschloss weiter, gemäß §§ 13 BauGB auf die Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu verzichten, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden und es sich um einen Bebauungsplan nach § 13 BauGB handelt. Der Stadtrat beschloss den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und den zeichnerischen sowie textlichen Festsetzungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgetragen werden können. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten.
Grundstücke Eichendorffstraße, Flur 2, Parzellen 166/3 und 166/4 - Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Eichendorffstraße" und Erwerb eines städtischen Grundstücks (tlw.)
Die Grundstückseigentümerin beantragte die Änderung des Bebauungsplanes „Eichendorffstraße“ mit dem Ziel, entweder auf den eigenen Grundstücken oder auf den angrenzenden städtischen Grundstücken eine Bebauung mit einem Wohnhaus zuzulassen und die städtischen Parzellen ganz bzw. teilweise zum Zwecke der Bebauung zu veräußern oder zu tauschen. Der Stadtrat beschloss einstimmig, kein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Eichendorffstraße“ mit dem Ziel der Ausweisung einer Wohnbaufläche auf den Parzellen 166/3 und 166/4 einzuleiten. Eine erneute Prüfung komme nur in Betracht, wenn die Antragstellerin einen mit den zuständigen Wasserbehörden abgestimmten und aus Sicht des Hochwasserschutzes unproblematischen Standort für die Errichtung eines kleinen Wohnhauses auf dem eigenen Grundstück nachweisen kann. Weiter beschloss der Stadtrat, dass nach Vorlage des Ergebnisses der Wasserbehörde erneut über dem Verkauf des Weges abgestimmt werde.
Einziehung der gemeindlichen Wirtschaftswege Flur 5, Parzellen 2819, 2859 und 2818/4, Gemarkung Montabaur, Gemarkungsteil Sauerbörnchen - Einleitung entsprechender Verfahren nach den Bestimmungen des Landesstraßen- und des Flurbereinigungsgesetzes
Der Stadtrat beschloss einstimmig ein Verfahren zur Einziehung der Wirtschaftswege Flur 5, Parzellen 2819, 2859 und 2818/4, Gemarkung Montabaur, Gemarkungsteil Sauerbörnchen einzuleiten. Weiterhin beschloss der Stadtrat, dass nach Abschluss des Einziehungsverfahrens die für die betroffenen Eigentümer notwendigen Geh- und Fahrrechte durch Eintragung von Grunddienstbarkeiten gesichert werden. Weiter wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, die Absicht der Einziehung im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur zu veröffentlichen und die betroffenen Fachbehörden zu informieren.
Grundstück Flur 2, Parzelle 146/68, Eichendorffstraße - Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage - Anpassung der Regelungen des Bebauungsplanentwurfs "Sommerwiese"
Der Antragsteller möchte auf dem in ihrem Eigentum stehenden Grundstück eine Freiflächen PV-Anlage errichten. Dazu müsste der vorhandene Bewuchs vollständig entfernt werden. Das fragliche Grundstück liege im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs „Sommerwiese“ und wurde als öffentliche Straße festgesetzt. Der westlich angrenzende Bereich wurde als Gewerbebaufläche ausgewiesen. Der Stadtrat stimmte mehrheitlich den vorgeschlagenen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs – Ausweisung der Parzelle 146/68 als Gewerbegebiet, Erweiterung der überbaubaren Fläche bis auf 5 m an die Eichendorffstraße, Ausschluss von Nebenanlagen usw. im Bereich der straßenseitigen nicht überbaubaren Fläche und Rücknahme der Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche – zu und beauftragte die Verwaltung, diese Regelungen in den Entwurf des Bebauungsplanes „Sommerwiese“ aufzunehmen. Sollten die Antragsteller mit den sich daraus ergebenden Beschränkungen für den Bau der PV-Anlage nicht einverstanden sein und die gesamte Fläche beanspruchen wollen, wird die Verwaltung beauftragt, bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises auf Basis des fortgeschriebenen Bebauungsplanentwurfs eine Zurückstellung des Bauantrages für die Dauer eines Jahres gemäß § 15 BauGB zu beantragen. Weiter beschloss der Stadtrat, die Installation eines begrünten Sichtschutzes.
Bahnhofstraße - Planung und Bau eines Nebelbrunnens
Im Zuge der Neugestaltung der Bahnhofstraße gibt es den Vorschlag des Landschaftsarchitekten einen Nebelbrunnen für den Bereich „Kleiner Markt“ einzubauen. Dieser würde in den Sommermonaten eine erfrischende und zugleich wassersparende Attraktion in der Fußgängerzone sein. Der Stadtrat lehnte mehrheitlich die Planung und den Bau des Nebelbrunnens am Kleinen Markt ab, weil er vom Stadtrat als nicht geeignet erachtet wurde.
Einleitung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Allmannshausen"
Der Stadtrat beschloss, für den Bebauungsplan „Allmannshausen ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB einzuleiten, mit dem Ziel, die im Normenkontrollurteil beanstandeten Fehler zu beheben. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die für das ergänzende Verfahren notwendigen Verfahrensschritte vorzubereiten und nach Vorlage der Urteilsbegründung bzw. der erforderlichen Unterlagen (Planunterlagen, Fachgutachten) die relevanten Schritte im Heilungsverfahren durchzuführen.
Mtb.-Reckenthal, Hardtweg
Straßenausbau und Erschließung
Einleitung des Vergabeverfahrens der Ingenieurleistungen
Im Zuge der kontroversen Diskussion wurde mehrheitlich dem Antrag auf Vertagung zugestimmt.
I. Änderung des Bebauungsplans "Martin Luther Straße"
Die Evangelische Kirchengemeinde hat den Standort Marin-Luther-Straße aufgegeben. Im Rahmen der Aufstellung des im Februar 2023 in Kraft getretenen Bebauungsplanes wurde die Fläche einer Wohnnutzung mit 8 Gebäuden mit jeweils 7 Wohnungen zugeführt. Nun wurde vom Investor eine Änderung des Bebauungsplanes beantragt. Es sollen pro Gebäude 11 Wohneinheiten, die nach Vorgaben des sozial geförderten Wohnraums errichtet werden sollen, zugelassen werden. Nach eingehender Diskussion wurde der Antrag vom Stadtrat abgelehnt.
Aufgrund der herrschenden Unwetterlage wurde die Sitzung vorzeitig beendet.