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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 39/2024
Eisenbachgemeinden
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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 6. September 2024

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Ortsgemeinderates

In seiner konstituierenden Sitzung beschloss der Ortsgemeinderat die Bildung neuer Ausschüsse. Er wählte nun folgende Personen zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern der Ausschüsse:

Erstellung und Fortschreibung der Investitionsliste zur Haushaltsplanung 2025 und zur Finanzplanung 2026 - 2028

In den kommenden Jahren sollen u. a. für folgende Maßnahmen Mittel im Haushalt der Ortsgemeinde bereitgestellt werden:

Erschließungsmaßnahme Neubaugebiet "Auf dem Hahn 2. Abschnitt", Kindertagesstätte, Kinderspielplätze, Haus Erlenbach (Instandhaltung bzw. Erneuerung Heizung, Erneuerung Dach, PV-Anlage, Sonnenschutz Eingangsbereich und Dämmung Dach, Sanierung Parkettboden großer Saal und Bühne, Schallschutzmaßnahme und Klima-Split-Gerät für Nebenraum), Straßenunterhaltung, LED-Straßenbeleuchtung, Hochwasserschutzmaßnahmen, Dorferneuerungsmaßnahmen, Grillhütte (Belüftung und Sanierung Freilichtbühne), Neubepflanzung Beetanlagen, Instandsetzung Denkmal für die Gefallenen und Vermissten der beiden Weltkriege, Kehrmaschine Bauhof, Brandschutzmaßnahmen.

Sachstand zur Zukunft der Kita

Seit dem 01.07.2021 ist die Kindertagesbetreuung in Rheinland-Pfalz neu geregelt. Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen wurde das Bestandsgebäude der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ Niedererbach nach den Feststellungen der Aufsichtsbehörde als „nicht zukunftsfähig“ bewertet.

Der Ortsgemeinderat und der Bauausschuss sowie der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und Vereinsangelegenheiten befassen sich seit Oktober 2020 intensiv mit dem Thema. In einer im Jahr 2021 erstellten Machbarkeitsstudie wurden vier bauliche Varianten für die Erweiterung oder den Neubau eines Kindergartens untersucht:

Konzeptentwurf 1

Erweiterung 1-geschossig, 2 Gruppen

Konzeptentwurf 2

Erweiterung 2-geschossig, 2 Gruppen

Konzeptentwurf 3

Neubau 1-geschossig, 2 Gruppen

Konzeptentwurf 4

Neubau 2-geschossig, 3 Gruppen

Nach dem Ergebnis der aktuellen Bedarfsplanung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe haben im Jahr 2025/2026 voraussichtlich 62 Kinder einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Die Kreisverwaltung hat der Ortsgemeinde daher empfohlen, die Planungen für einen dreigruppigen Ersatz- oder Erweiterungsbau weiter zu verfolgen.

Die Ortsgemeinde kann keine der Planvarianten vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren. Nach der aktuellen „Richtlinie zu der Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten der Tageseinrichtungen für Kinder im Westerwaldkreis“ beteiligt sich der Westerwaldkreis an der Finanzierung mit 40 Prozent der nicht durch andere Zuwendungsgeber gedeckten zuwendungsfähigen Kosten. Dies wird bei Ersatzbauten allerdings um 35 Prozent für ersparte Bauunterhaltung im Bestandsbau reduziert. Lt. der „Förderrichtlinie…“ ist zudem ein Nachweis erforderlich, dass ein Ersatzbau wirtschaftlicher ist als eine Erweiterung des Bestandsbaus.

Nach einem Abstimmungstermin der Ortsgemeinde mit der Kreisverwaltung wird sich zunächst der „Ausschuss für die Zukunft der KiTa“ inhaltlich mit dem Thema befassen, ehe der Ortsgemeinderat die Beratungen fortsetzt.

Rahmenvereinbarung Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten auf dem Friedhof Niedererbach - Ausschreibung und Vergabe

Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, dass der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten auf dem Friedhof in Niedererbach öffentlich ausgeschrieben werden soll.

Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Die Vergabeentscheidung wird dem Ortsgemeinderat in der auf die Vergabe nachfolgenden Sitzung mitgeteilt.

Bauantrag Um- und Anbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus sowie Einbau einer Dachgaube und Anbau von Balkonen, Flurstück 107, Flur 8

In der Ratssitzung vom 17.05.2024 hatte der Ortsgemeinderat Niedererbach über den Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben „Um- und Anbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus inkl. Legalisierung Dachgaube und Balkonanlage“ entschieden. Das gemeindliche Einvernehmen durch die Ortsgemeinde wurde für die Überschreitung der Baugrenze versagt.

Im Rahmen einer Anhörung gemäß §36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens hatte die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises mit Schreiben vom 20.06.2024 der Ortsgemeinde ihre gegenteilige Rechtsauffassung mitgeteilt. Der Ortsgemeinderat nahm das Ergebnis der Anhörung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zur Kenntnis und beschloss, nicht gegen die durch die Kreisverwaltung beabsichtigte Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens vorzugehen.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 6. September 2024 gefassten Beschlüsse:

Ein Auftrag für Beratungsleistungen wurde vergeben.

Der Auftrag zur Ausführung des Winterdienstes 2024/2025 wurde an Herrn Manfred Czakert vergeben. Ein Salzstreuer, Streusalz und das Schild für die Schneeräumung sollen Herrn Czakert aus dem Bestand der Ortsgemeinde zur Verfügung gestellt werden.