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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 4/2025
Ahrbachgemeinden
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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 3. Dezember 2024

Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth

Der Ortsgemeinderat beschloss die 7. Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth zur Änderung der Hauptsatzung. Diese wurde in der Ausgabe 51/2024 des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.

Die Verbandsgemeinde Montabaur gibt seit dem 1. Januar 2025 ein eigenes Amtsblatt für öffentliche Bekanntmachungen heraus. Das betrifft auch die Mitgliedsgemeinden und Zweckverbände. Deswegen musste die Hauptsatzung der Ortsgemeinde entsprechend angepasst werden. Die Linus Wittich Medien KG als Herausgeber des Wochenblatts will in Zusammenarbeit mit der VG das „Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Montabaur“ als Informationsorgan weiterführen. Es soll wie bisher öffentliche Bekanntmachungen sowie weitere Informationen aus dem Gemeindeleben enthalten. Im Übrigen verweist die Verbandsgemeindeverwaltung auf die verschiedenen digitalen Informationsangebote.

Die 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beinhaltet außerdem eine Änderung bei der Übertragung von Aufgaben auf den Ortsbürgermeister.

Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Heiligenroth

Die Geltung der Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates ist auf die jeweilige Wahlzeit des Ortsgemeinderates beschränkt. Daher hat der Ortsgemeinderat nach der Neuwahl erneut hierüber zu entscheiden.

Die Geschäftsordnung, die die Arbeit in den Gremien der Ortsgemeinde regelt, wurde in der vorgelegten Form beschlossen.

Annahme von Zuwendungen - Spende zur Förderung des Gesundheitswesens 2024

Der Ortsgemeinderat stimmte der Annahme der Zuwendung des Steuerbüros Elke Lehmann zur Förderung des Gesundheitswesens 2024 zu.

Rückbau des Kreisverkehrs "Auf der Birke"

Die Mittelinsel des Kreisverkehrs wurde durch Überfahren beschädigt und soll zurückgebaut werden. Hier kann entweder eine größere Variante (gesamter Kreisverkehr) oder eine kleinere Variante (nur Asphaltieren der Mittelinsel) gewählt werden.

Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses und stimmte dem Rückbau des Kreisverkehrs in der kleineren Variante zu.

Änderung der Nutzungsvereinbarung für die Vogelsanghalle

Der Ortsgemeinderat beschloss die Erhöhung des Nutzungsentgelts für den ZBV-Raum um jeweils 50 € und für das Foyer um jeweils 30 €.

Neue Nutzungsentgelte:

• ZBV-Raum mit Küche:

• ZBV-Raum ohne Küche:

• Foyer mit Thekenraum:

• Foyer ohne Thekenraum:

Bekanntgabe des in nichtöffentlicher Sitzung am 3. Dezember 2024 gefassten Beschlusses:

In einer Grundstücksangelegenheit hat der Ortsgemeinderat eine Entscheidung getroffen.