Die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
| 1. | Die Haushaltssatzung der Stiftung Hospitalfonds wurde in der Sitzung des Stadtrates am 04.12.2025 beschlossen. | |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO ab Montag, den 26.01.2026 bis einschließlich 04.02.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr; donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 111 (Neubau Ebene 1) zur Einsichtnahme öffentlich aus. | |
| 3. | Die Einsichtnahme kann nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erfolgen. | |
| 4. | Es wird darauf hingewiesen, das nach § 24 Abs. 6 der GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder die auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. | |
| Dies gilt nicht, wenn | ||
| 1) | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
| 2) | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
| Hat jemand eine Verletzung der nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. | ||
Der Stadtrat von Montabaur hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung (GemO), in der derzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit den §§ 6 und 7 der Satzung der Stiftung Hospitalfonds, in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 24.500 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 34.800 EUR |
| der Jahresfehlbetrag auf | -10.300 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 0 EUR festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 908.370,19 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 899.470,19 EUR.
Zum 31.12.2026 wird auf Basis der Haushaltsplanung ein Eigenkapitalbestand von 889.170,19 EUR erwartet.
Erhebliche überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall Haushaltsansätze um 500 EUR, bei Haushaltsansätzen ab 2.500 EUR um 10 v.H. überschritten werden.
Erhebliche außerplanmäßige Ausgaben liegen vor, wenn ohne das Vorliegen eines entsprechenden Haushaltsansatzes im Einzelfall Aufwendungen bzw. Auszahlungen von 500 EUR oder mehr entstehen und diese nicht innerhalb des jeweiligen Deckungskreises finanziert werden können.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 EUR sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung und der zugehörige Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Zimmer 111, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur öffentlich aus.
Die Offenlage erfolgt vom 26.01.2026 bis 04.02.2026 während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr; donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr).