Der Rat der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 04.12.2025 gem. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme von 223.505.645,86 Euro und einem Jahresüberschuss von 2.245.908,61 Euro in der Ergebnisrechnung festgestellt, sowie der Stadtbürgermeisterin, den Stadtbeigeordneten und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur uneingeschränkt die Entlastung erteilt.
Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Stadt Montabaur über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung der Stadtbürgermeisterin, der Stadtbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur werden hiermit gem. § 114 Abs. 2 Satz 1 GemO öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 114 Absatz 2 Satz 2 GemO liegt der Jahresabschluss 2022 der Stadt Montabaur und der Rechenschaftsbericht zur Einsichtnahme vom 26.01.2026 bis 04.02.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 - Finanzen, Haushalt, Steuern - (Zimmer 111), Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr), öffentlich aus.