Titel Logo
Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 40/2024
Montabaur
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 19. September 2024

Bericht der Stadtbürgermeisterin

Stadtbürgermeisterin Melanie Leicher berichtete über die Informationsveranstaltung am 17.9.2024 zur Baumaßnahme des Teilbereichs der oberen Bahnhofstraße. Fragen und Anregungen der Anwohner und Einzelhändler wurden geklärt. Die Arbeiten verlaufen reibungslos.

Des Weiteren wurden 10 Parkplätze als Kurzzeitparkplätze gegenüber des Postgebäudes für den öffentlichen Verkehr zunächst für 12 Monate eingerichtet, um den Einzelhandel zu unterstützen.

Bürgermeister Bova aus der ukrainischen Partnerstadt Trostjanez war Anfang September zu Besuch in Montabaur und schilderte die Situation in der Partnerstadt. Im Rahmen der bewilligten Förderanträge soll u.a. ein „Bauhof-Paket“ per Hilfstransport geliefert werden. Eine PV-Anlage wurde ebenfalls bewilligt.

Eine Delegation aus der Partnerstadt Brackley wird am Freitag um 13.00 Uhr in der Bürgerhalle empfangen. Im nächsten Jahr wird das 50-jährige Jubiläum der beiden Partnerstädte in Brackley, am Wochenende des 10. Mai 2025, gefeiert.

Paul Scheugenpflug bekommt heute den Newcomer-Jazz-Preis in Mainz verliehen. Am vergangenen Dienstag konnte er sein Können im „Kultur im Keller“ unter Beweis stellen. Das Fernsehen des Südwestrundfunkes war ebenfalls anwesend.

Stadtbürgermeisterin Melanie Leicher lädt am kommenden Wochenende zum traditionellen Schustermarkt mit verkaufsoffenem Sonntag ein.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 Gemeindeordnung (GemO)

Anstelle eines Stadtratsbeschlusses wurde die Stadtbürgermeisterin ermächtigt, der Änderung des Bauprogramms hinsichtlich des Kunstrasens und des Füllstoffes zuzustimmen sowie den Auftrag der Grundlage des Nachtragsangebotes der Fa. Heus Betonsteinwerk GmbH, Elz, mit einer Summe in Höhe von 167.901,86 Euro zu erteilen.

Die im Benehmen mit den Beigeordneten getroffene Entscheidung wurde notwendig, damit der Stadt kein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.

Geschäftsordnung und Hauptsatzung Stadt Montabaur

Die Ratsmitglieder stimmten der vorliegenden Geschäftsordnung und der Hauptsatzung der Stadt Montabaur ohne Änderungen zu.

Festlegung des Termins der Wahl des Beirates für Migration und Integration

Der Wahltermin für die Wahl des Beirates für Migration und Integration wurde auf Sonntag, 10. November 2024 festgelegt.

Annahme einer Zuwendung durch die Stadt Montabaur

Der Stadtrat stimmte der Annahme der Zuwendungen im Gesamtwert von 3.190 Euro zur Förderung des Kirchweihfestes 2024 zu.

Bebauungsplan "Factory-Outlet Montabaur (FOC)"

Das beaufragte Büro FIRU sowie das Architektenbüro Werner Graf stellten die Eckpunkte zur Erweiterung des FOC vor. Fragen der Ratsmitglieder zum Verfahren wurden beantwortet, so dass der Stadtrat beschloss, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes einzuleiten. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Bahnallee bzw. die ICE-Strecke im Norden, den Bahnhofsplatz im Westen, das Baugebiet „In der Kesselwiese“ im Osten und den Aubach sowie die Straße „In der Kesselwiese“ im Süden.

Der Stadtrat stimmte dem Vorentwurf zum Bebauungsplan (Planzeichnung, Textliche Festsetzung und Begründung) zu. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Form durchgeführt, dass der Vorentwurf für die Dauer eines Monats beim Sachgebiet 2.1 - Planen und Bauen - der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden kann. Ergänzend kann der Vorentwurf des Bebauungsplans auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden.

Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden einzuleiten.

Generalsanierung und Umbau Historisches Rathaus zu Stadtbibliothek und Stadtverwaltung

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 15.5.2024 die Sanierung und den Umbau des historischen Rathauses zur Stadtbibliothek beschlossen. Gleichzeitig sollte geprüft werden, wie man die Räumlichkeiten der Stadtverwaltung inklusive der Stadtbibliothek in das neue Konzept integrieren kann. Ziel des VGV-Verfahrens ist die Ermittlung des Planungsteams (Objektplanung, Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung). Im Bereich der Objektplanung (Architektur) sollen konkrete Planungsideen abgefragt werden, die im Anschluss gemeinsam mit der Vergabestelle über eine Bewertungsmatrix bewertet werden. Die besten Entwürfe werden dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Der Stadtrat nahm Kenntnis von der geplanten Maßnahme zur Generalsanierung und Umbau des historischen Rathauses und stimmte gleichzeitig der Einleitung des Verfahrens nach der Vergabeverordnung (VGV) zu.

Der Stadtrat beschloss, den teilnehmenden Architekturbüros jeweils eine Teilnahmepauschale von 5.000 Euro auszuzahlen.

Des Weiteren beschloss der Stadtrat die Freigabe der Mittelbereitstellung für den Nachtragshaushalt 2024 in Höhe von 1.805.000,00 Euro.

Einleitung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Allmannshausen" - Aufhebung des Einleitungsbeschlusses

Der Stadtrat beschloss, den Beschluss vom 21.09.2023 betreffend die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Allmannshausen“ aufzuheben und das Verfahren damit abzuschließen.

I. Änderung des Bebauungsplanes "Martin-Luther-Straße"

Der Stadtrat bestätigte ausdrücklich unter Berücksichtigung der heutigen Sach- und Rechtslage die vorläufigen Abwägungsentscheidungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange. Alle im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind Gegenstand des Satzungsbeschlusses.

Der Stadtrat beschloss die I. Änderung des Bebauungsplanes „Martin-Luther-Straße“ bestehend aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen und der Begründung als Satzung

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt den Satzungsbeschluss nach erfolgter Ausfertigung der Planunterlagen ortsüblich bekannt zu machen.

I. Änderung des Bebauungsplanes "Behördenzentrum"

Der Stadtrat beschloss, die Entwürfe der Planunterlagen zur Bebauungsplanänderung (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht) zum Zwecke der Einleitung der Veröffentlichung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange anzuerkennen.

Der Stadtrat beschloss, die Entwürfe der Bebauungsplanänderung mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Daue eines Monats im Internet zu veröffentlichen und über das zentrale Internetportal des Landes (GeoPortal) zugänglich zu machen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sollen die Planentwürfe in der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Sachgebiet 2.1 - Planen und Bauen - öffentlich ausgelegt werden.

Darüber hinaus wurde die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, zu beteiligen und um Stellungnahme zu bitten.

Bebauungsplan "In der Au" - Erteilung des Einvernehmens zum Wasserrechtsantrag "Parkplatz West"

Der Stadtrat nahm Kenntnis von dem Wasserrechtsantrag und erteilte das gemeindliche Einvernehmen zu der dargestellten Entwässerungsplanung.

Grundstück Flur 51, Parzelle 188/2, Lahnstraße 33, Montabaur - Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe I" bezüglich der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten pro Gebäude und des Bezugspunktes zur Bemessung der Firsthöhe

Der Stadtrat nahm Kenntnis von dem Antrag und beschloss, die gewünschte Anhebung der Zahl der zulässigen Wohneinheiten pro Gebäude auf 4 für das Grundstück Lahnstraße 33, Montabaur, abzulehnen und den Bezugspunkt zur Ermittlung der Firsthöhe im Bebauungsplangebiet „Alberthöhe I“ im Rahmen eines künftig notwendig werdenden Bebauungsplanverfahrens bei Gelegenheit wie folgt anzupassen - „gemessen ab dem tiefsten Punkt des natürlichen Geländes senkrecht unterhalb des Firstes bzw. senkrecht unterhalb der höchsten Gebäudewand“.

Einziehung der gemeindlichen Wirtschaftswege Flur 5, Parzellen 2819, 2859 und 2818/4, Gemarkung Montbaur, Gemarkungsteil Sauerbörnchen - Abschluss der nach den Bestimmungen des Landesstraßen- und Flurbereinigungsgesetzes eingeleiteten Verfahren

Der Stadtrat beschloss die Einziehung der Wirtschaftswege Flur 5, Parzellen 2819, 2818/4 und Flur 6, Parzelle 2859, Gemarkung Montabaur, Gemarkungsteil Sauerbörnchen für den im Plan gekennzeichneten Bereich und den Erlass einer entsprechenden Änderungssatzung.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Einziehungsverfügung sowie die Änderungssatzung im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur zu veröffentlichen und den im Februar 2023 grundsätzlich beschlossenen Verkauf der Wirtschaftswege zu vollziehen.

Erneuerung der Beleuchtungsanlagen in den Tiefgaragen der Stadt

In den Tiefgaragen Altstadt I (Mitte) und ICE/ZOB ist für den weiteren Betrieb die Erneuerung der Notlichtanlage und der Allgemeinbeleuchtung notwendig. Im Zuge der Planung hat sich herausgestellt, dass ein einfacher Austausch durch die gestiegenen Anforderungen im Brandschutz nicht möglich ist. Die Verkabelung der Beleuchtungsanlage muss in großen Teilen erneuert und angepasst werden. Durch die Verwendung moderner LED-Leuchten und einer bewegungsabhängigen Steuerung der Helligkeit können zusätzliche Energieeinsparungen bei gleichzeitiger Verbesserung der Beleuchtungsqualität erreicht werden. Die Ausschreibung soll, vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtragshaushaltes der Stadt, noch in 2024 erfolgen.

Der Stadtrat bevollmächtigte die Verwaltung, das Vergabeverfahren einzuleiten. Die Stadtbürgermeisterin wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Soziale Wohnraumförderung

Der Stadtrat beschloss, die Stadtbürgermeisterin zu ermächtigen, für vorliegende und künftige Anträge von bis zu 5 Wohneinheiten den Bedarf an sozialer Wohnraumförderung grundsätzlich, jedoch befristet für die Legislaturperiode des Stadtrates bis 2029, zu bescheinigen.

Eine höhere Zahl von Wohnungen wird in den Gremien (Bauausschuss) entschieden.

1. Änderung der Satzung der Stadt Montabaur zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen

Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

Rahmenvereinbarung Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten auf den Friedhöfen der Stadt Montabaur - Ausschreibung und Vergabe

Der Stadtrat beschloss, dass der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten auf den Friedhöfen der Stadt ausgeschrieben wird. Die Stadtbürgermeisterin wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Vergabeentscheidung wird dem Stadtrat mitgeteilt.

Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates

Bewerbung Landesgartenschau 2032 - Bericht zum Bearbeitungsstand

Die mit der Planung der Landesgartenschau beauftragte Landschaftsarchitektin Gisela Stötzer stellte in der Sitzung vor, wie ein möglicher Rahmen- und Masterplan für eine Gartenschau aussehen könnte. Dabei werden vom Land Rheinland-Pfalz Vorgaben gemacht, die in den Plänen wiederzuerkennen sein müssen. Themen seien, Lebensqualität, Naherholung, Spiel, Freizeit, dazu gekommen sei Ökologie und Umwelt.

Es wurden Flächen und Gebiete angeschaut und dargestellt, die gut zusammenpassen könnten.

Die Ratsmitglieder begrüßten die planerischen Vorstellungen zur Umsetzung einer Landesgartenschau in Montabaur. Die abschließende Entscheidung über die Planung fließt in das Bewerbungsverfahren der Landesgartenschau ein. Im März 2025 fällt dann die Entscheidung über den Zuschlag der Landesgartenschau 2025.