Titel Logo
Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 42/2023
Ahrbachgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 12. September 2023

Informationen Klimaschutz

Der Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde Montabaur, Herr Max Weber, berichtete über mögliche Maßnahmen im Bereich Klimaschutz. Hierbei fand als erster Schritt die Erstellung eines Quartierskonzeptes (Schwerpunkt Wärmeversorgung) die Zustimmung des Ortsgemeinderats. Die Kosten für die Erstellung von ca. 80.000 Euro würden zu 90 Prozent bezuschusst. Ein integriertes Quartierskonzept zeige unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, wohnungswirtschaftlicher und sozialer Aspekte auf, welche technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale bestünden und welche konkreten Maßnahmen für eine Umsetzung, beispielsweise zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude, entwickelt werden könnten.

Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, ein integriertes Quartierskonzept nach dem KfW-Programm 432 zu beauftragen, sobald die erforderlichen Mittel bereitstehen.

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED mit adaptiver Steuerung

Die Verbandsgemeinde rüstet gemeinsam mit den Ortsgemeinden die Straßenbeleuchtung auf LED mit adaptiver Steuerung um. Hintergrund ist, dass diese einer der größten Stromverbraucher innerhalb der Verbandsgemeinde ist. Dementsprechend spielt im erarbeiteten Klimaschutzkonzept die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED eine zentrale Rolle und leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende auf lokaler Ebene. Hinzu kommt, dass die Energiekosten durch die gestiegenen Strompreise in den Haushalten der Gemeinden zu einem immer größeren Posten werden. LED-Leuchten sind zudem wartungsärmer und langlebiger. Mit der Umrüstung auf LED-Beleuchtung wird dadurch die Umwelt und der Haushalt entlastet.

Die vorhandenen konventionellen Leuchten sollen daher auf moderne LED-Technik mit adaptiver Steuerung umgerüstet werden. Adaptiv bedeutet, dass die Lichtstärke sich mittels Sensortechnik an die gerade herrschenden Rahmenbedingungen anpasst. Konkret bedeutet das, dass z. B. wenig genutzte beleuchtete Wege standardmäßig weniger hell beleuchtet werden. Bewegt sich nun ein Fußgänger in diesem Bereich wird die Beleuchtung automatisch nach oben geregelt.

Durch die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED sollen Verringerungen der Energieverbräuche und -kosten sowie der CO2-Emissionen von über 50 Prozent erreicht werden. Ein weiterer Vorteil für die Natur ist, dass die neuen Leuchtköpfe das Licht nur nach unten abstrahlen und damit zusätzlich zur adaptiven Steuerung die Lichtverschmutzung verringern.

Das dann aufgebaute zentral steuerbare Netz kann im weiteren Verlauf auch noch für weitere digitale Anwendungen genutzt werden und dient somit auch der Digitalisierung der Region.

Für dieses zukunftsorientierte Projekt stehen Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz (Landesförderprogramm Zukunftsfähige Energieinfrastruktur) und des Bundes (Nationale Klimaschutzinitiative) mit einem Gesamtvolumen von rund 2,4 Millionen Euro in Aussicht. Die Kosten der Maßnahme belaufen sich insgesamt auf rund 4,2 Millionen Euro.

Aufgrund der weiteren Nutzungsmöglichkeiten und zur Absicherung der Finanzierung des Projekts hat der Ortsgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den Ortsbürgermeister bevollmächtigt, eine hierfür notwendige Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Montabaur abzuschließen.

Einleitung des Vergabeverfahrens - Rahmenverträge Baumkontrolle und Baumpflege

Die Ortsgemeinde nimmt an dem Vergabeverfahren für den Rahmenvertrag Baumkontrolle mit einer Laufzeit von 2 Jahren teil. Der Ortsbürgermeister wurde zur Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter ermächtigt.

Außerdem wurde beschlossen, den Rahmenvertrag Baumpflege um ein weiteres Jahr mit einer Preiserhöhung von 10 Prozent zu verlängern. Der Ortsbürgermeister wurde zur Auftragsvergabe an die Firma WiWi Umweltgesellschaft/Baumpflege Wirges ermächtigt.

Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 4 GemO zu Strom- und Gaslieferverträgen

Der Ortsgemeinderat stimmte einer Aufgabenübertragung gemäß § 67 Abs. 4 GemO für die Bereiche der Energieversorgung (Ausschreibung / Vergabe Strom- und Gaslieferung sowie Abschluss / Kündigung der entsprechenden Lieferverträge) auf die Verbandsgemeinde Montabaur zu.

Die Kosten der Durchführung der vorgenannten Ausschreibungs-/Vergabeverfahren gehen mit der Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde über.

Erstellung und Fortschreibung der Investitionsliste zur Haushaltsplanung 2024 und zur Finanzplanung 2025 - 2027

In den kommenden Jahren sollen u. a. für folgende Maßnahmen Mittel im Haushalt der Ortsgemeinde bereitgestellt werden:

1.

Erstellung eines Quartierskonzeptes

2.

Kühlung für Vorratsraum der Kita

3.

Ausbau des Bränkenweges

4.

Ausbau der Industriestraße (Kreisel zu PIQO)

5.

Straßensanierungen

6.

Ausbau der Stichstraße Schulstraße (Walzweg)

7.

Ankauf von Grundstücken im Niederfeld II

8.

drei interaktive Tafeln für Geschwindigkeitsanzeige

9.

Friedhof - Umgestaltung Wiesengräber (Planungskosten)

10.

Friedhof - Beschattung der Sitzbänke

11.

Friedhof - Sitzplätze vor der Friedhofshalle

12.

zwei weitere Robidoc Hundekotstationen

13.

Sanierung des Fußbodens im Jugendraum

14.

Behebung von Wandschäden in einem Raum im Obergeschoss der Kita (Löcher in der Wand)

15.

Radweg LKH Richtung Boden

16.

Fußweg linke Seite entlang der Straße vom Kreisel Richtung Abfahrt Montabaur

17.

Fortschreibung Förderung Dorferneuerung

18.

Sanierung Wirtschaftswege

19.

Weihnachtsbeleuchtung im Dorf

Finanzplanung 2025 - 2027

1.

Sanierung und Umgestaltung des Brunnenplatzes

2.

Jugendraum

Umgestaltung des Friedhofes

Antrag der Fraktion BfH/SPD vom 01.09.2023

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, für die Umgestaltung des Friedhofes einen Entwurf und eine Kostenschätzung vorzulegen.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 12. September 2023 gefassten Beschlüsse:

In einer Grundstücksangelegenheit betreffend Bauplätze in der Schulstraße sowie in einer Finanzangelegenheit hat der Ortsgemeinderat Entscheidungen getroffen.

Außerdem wurde das Kaufangebot für ein Grundstück in Flur 42 abgelehnt.