Gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung (LVwZG) und § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung wird hiermit der Grundsteuerbescheid sowie die sonstigen Abgabenbescheide für das Haushaltsjahr 2022 für nachstehende(n) Steuerpflichtige(n) öffentlich zugestellt:
zuletzt bekannte Anschrift:
Frau
Melina Rhein
Sülz
Wittekindstraße 3 a
50937 Köln
Der o.a. Steuerbescheid sowie dessen Begründung kann während derDienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, I. Stock (Neubau), Zimmer 116, von dem Steuerpflichtigen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, vg-montabaur@poststelle.rlp.de, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Pflicht zur Zahlung der angefochtenen Steuer nicht aufgehalten.
Hinweis
Der Steuerbescheid gilt zwei Wochen nach dem Tag dieser Bekanntmachung als zugestellt (§ 122 Abs. 4 Satz 3 AO).