Bestellung, Lieferung und Abrechnung von „Brennholz lang am Weg“ erfolgt in ausschließlich in Festmeter (FM) = Kubikmeter Rundholz. Es werden Mengenpakete von entweder 5 FM oder 10 FM bereitgestellt.
Rücksendung des Bestellformulars an brennholz.forstamt.neuhaeusel@wald-rlp.de mit Betreff „Brennholzbestellung Revier Malberg“ oder per Post an das Forstamt Neuhäusel.
Die schriftliche Bereitstellungsmeldung des Holzes erfolgt im Wege der Rechnungsstellung an die auf dem Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse.
Vor dem Hintergrund einschränkender Zertifizierungsvorgaben insbesondere im landeseigenen Wald (Staatswald) kann das Sortiment „Kronenholz/Hiebsreste zum Selbstaufarbeiten im Schlag“ beim Forstrevier Malberg grundsätzlich nicht mehr vergeben werden. In Fällen, die eine Ausnahme zulassen, erfolgt hierüber kurzfristig eine Mitteilung.
Bestellungen für den Privatbedarf werden ausschließlich über nachstehendes Formular entgegengenommen. Letzter Termin hierfür ist der 24. November 2023.
Brennholz lang am Weg“ besteht künftig aus einer beliebigen Mischung sog. „weißer Harthölzer“, bestehend aus Buche, Hainbuche, Esche, Ahorn; ein Anspruch auf holzartenreine Bereitstellung bzw. auf eine bestimmte Holzart der v.g. weißen Harthölzer besteht nicht.
Der Kaufpreis hierfür beträgt 73,-€ je Festmeter (Kubikmeter Rundholz)
Die maximale Zuteilungsmenge je Haushalt beträgt 10 Festmeter, sofern Nachfrage bzw. Bestellmenge die verfügbaren Ressourcen übersteigt, behält sich der Forstbetrieb vor, Bestellungen zurückzuweisen, oder Mengenkürzungen vorzunehmen oder im Gebotsverfahren (Versteigerung) zu veräußern.
Im Wald eingesetzte Kettensägen müssen aus Gründen des Umwelt -und Anwenderschutzes mit biologisch schnell abbaubarem Kettenhaftöl (blauer Engel) und Sonderkraftstoff (Alcylatbenzin) betankt sein.
Während der Arbeit mit der Kettensäge ist das Tragen einer vollständigen Schutzausrüstung bestehend aus Schutzschuhen/ -stiefeln mit Stahlkappe und Schnittschutzeinlage, Schnittschutzhose, Helm, Gehör- und Gesichtsschutz verpflichtend; Alleinarbeit mit der Kettensäge ist untersagt. Die Einhaltung vorstehender Sicherheitsbestimmungen wird vor Ort überwacht, ein Verstoß hat Vertragsstrafen zur Folge.
Der Kettensägenführer muss im Besitz eines einschlägigen Sachkundenachweises sein. Auf dem persönlich oder schriftlich ausgehändigten Vertragsformular ist anzugeben, ob der Kunde selbst oder ein Beauftragter im Besitz eines Sachkundenachweises ist. Für den Fall, dass das Einschneiden des erworbenen Holzes nach Abtransport außerhalb des Waldes vorgenommen wird, ist kein Sachkundenachweis erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nachstehendes Formular für Brennholzbestellungen ausschließlich für den Privatbedarf verwendet werden kann; Lieferungen für den gewerblichen Bedarf (Nachweis der gewerblichen Tätigkeit erforderlich) ab einer Mindestmenge von i.d.R. 20 fm können formlos auf schriftlichem Weg beim Forstamt Neuhäusel, Industriestraße 13, 56335 Neuhäusel (forstamt.neuhaeusel@wald-rlp.de) bestellt werden.
Hinweis: Die Veröffentlichung zur Brennholzbestellung des Forstrevieres Elbert-Augst ist bereits erfolgt.