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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 45/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachungen

Hinweis für alle landwirtschaftlichen Betriebe

Für die landwirtschaftlichen Betriebe im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur, deren häusliche Abwässer in das öffentliche Kanalnetz der Verbandsgemeindewerke Montabaur eingeleitet werden, besteht die Möglichkeit die im Rahmen der Tierhaltung abzusetzenden Kanalgebühren für das abzurechnende Jahr 2022 zu beantragen.

Der Stichtag für das abzurechnende Jahr ist auf den 04. Dezember des Abrechnungsjahres festgesetzt.

Der Erhebungsbogen wird im Wochenblatt vom 25.11.2022 der Veröffentlichung beigefügt, oder er kann ab dem 01.12.2022 von der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur www.vg-montabaur.de, Bürgerservice, Wasser & Abwasser, Abwasserbeseitigung, Hinweis für landwirtschaftliche Betriebe Formular Absetzung Kanalgebühren für Tierhalter herunter geladen werden. Auf Antrag schicken wir Ihnen den Vordruck auch gerne zu.

Wir bitten Sie daher, bei Interesse, dass ausgefüllte Formular bis spätestens zum

31. Dezember 2022 (Ausschlussfrist)

an die Verbandsgemeindewerke Montabaur zurückzusenden. Berücksichtigen Sie bitte, dass der Termin für die Formularrückgabe dieses Jahr früher ist wie in den vergangenen Jahren.

Die Einstellung der Viehhaltung kann ebenfalls über dieses Formular mitgeteilt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau M. Fischbach unter der Telefonnummer 02602/126-160 oder in einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung. Sollten Sie uns die Angaben per Fax schicken, erreichen Sie uns unter der Telefaxnummer 02602 / 1 26 - 2 53. Die E-Mail Adresse lautet: mfischbach@montabaur.de

Andreas Klute, Werkleiter