Titel Logo
Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 47/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung Einsichtnahme Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab dem 28.11.2022 bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 / Finanzen, Haushalt, Steuern, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus und kann auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur unter nachfolgendem Link eingesehen werden: https://www.vg-montabaur.de/verwaltung-politik/steuern-haushalt-finanzen/haushaltssatzungen-haushaltsplaene/vg-montabaur-haushaltssatzung-und-haushaltsplan.

Anregungen und Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2023 können ab dem 28.11.2022 innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich eingereicht werden.

Montabaur,  — Ulrich Richter-Hopprich
21.11.2022 — Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur