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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 49/2024
Augst
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Öffentliche Bekanntmachung - 7. Satzung der Ortsgemeinde Neuhäusel zur Änderung der Hauptsatzung vom 26.11.2024

Der Ortsgemeinderat Neuhäusel hat am 30.10.2024 auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) – in den jeweils gültigen Fassungen - die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel vom 13.09.2004, zuletzt geändert durch die 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 30.09.2024, wird wie folgt geändert:

§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse "http://www.vg-montabaur.de".

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

56335 Neuhäusel, den 26.11.2024
Ortsgemeinde Neuhäusel
Barbara Sartor, Ortsbürgermeisterin

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) - in der derzeit gültigen Fassung - wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56335 Neuhäusel, 26.11.2024

Barbara Sartor, Ortsbürgermeisterin