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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 49/2024
Eisenbachgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung:

8. Satzung der Ortsgemeinde Niedererbach zur Änderung der Hauptsatzung vom 21.11.2024

Der Ortsgemeinderat Niedererbach hat am 15.11.2024 auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) – in den jeweils gültigen Fassungen - die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Niedererbach vom 20.08.1999, zuletzt geändert durch die 7. Satzung der Ortsgemeinde Niedererbach zur Änderung der Hauptsatzung vom 16.07.2024, wird wie folgt geändert:

1.

§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse "http://www.vg-montabaur.de".

§ 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich in der Mittelstraße befindet, bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.

2.

§ 4 wird um folgende Nr. 5 ergänzt:

Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB in Verbindung mit den §§ 14 Abs. 2, 31, 33, 34 und 35 BauGB, wenn durch das Vorhaben die Grundzüge der städtebaulichen Ordnung nicht berührt werden

§ 4 wird um folgende Nr. 6 ergänzt:

Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 5.000 € netto je Auftrag

§ 2

Inkrafttreten

§ 1 Nr. 1 dieser Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft, § 1 Nr. 2 dieser Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

56412 Niedererbach, den 21.11.2024  —  Ortsgemeinde Niedererbach
 — Andreas Neubert, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) - in der derzeit gültigen Fassung - wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Niedererbach, 21.11.2024
Andreas Neubert, Ortsbürgermeister