Änderung der Hauptsatzung der Stadt Montabaur - Ortsbeiratswahl Reckenthal
Nachdem im September 2022 im Ortsbezirk Reckenthal eine Neuwahl des Ortsbeirates neu durchgeführt werden musste und keiner der gewählten Personen das Amt angenommen hat, wurde die Hauptsatzung der Stadt Montabaur insofern geändert, dass im Ortsbezirk Reckenthal von der Wahl eines Ortsbeirates abgesehen wurde. Anlässlich der anstehenden Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 wird diese Änderung aufgehoben und die Hauptsatzung insofern geändert, dass im Ortsbezirk Reckenthal zukünftig der Ortsbeirat wieder gewählt wird und die Mitgliederzahl des Beirates drei beträgt. Der Haupt- und Finanzausschuss nahm die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Montabaur zur Kenntnis und stimmte dieser vorberatend zu. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung findet am 22.02.2024 in der Stadtratssitzung statt.
Eckpunkte Haushalt 2024
Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland informierte, dass es auf kommunaler Ebene Probleme bei der Erstellung der Haushalte, aufgrund der späten Bekanntgabe der Bundeszahlen gebe.
Nach Vorstellung der wichtigsten Eckdaten des Haushalts 2024 stimmte der Ausschuss der Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung des Haushalts 2024 in der Stadtratssitzung am 22.02.2024 zu.
Neue Preise Dorfgemeinschaftshallen (DGH) - Eschelbach
Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland informierte, dass aufgrund des neu sanierten Dorfgemeinschaftshauses in Eschelbach, der Wunsch vom Ortsbeirat ausgesprochen wurde, die Preise für die Vermietungen ab 01.02.2024 anzupassen. Die Kautionshöhe werde noch mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte der vorgeschlagenen Preisänderung vorberatend zu. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung findet in der Stadtratssitzung am 22.02.2024 statt.
Aus der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, des Bauausschusses, des Umweltausschusses der Stadt Montabaur und des Ortsbeirates Elgendorf (zu TOP 1) vom 24.01.2024
Entwicklung von Freiflächen - PV Anlagen in der Stadt Montabaur
Von einem Projektentwickler wurde u.a. für die Stadt Montabaur die Schaffung von Planungsrecht für 2 PV-Freiflächenparks in den Bereichen „Körlen“ - ehemaliger Standortübungsplatz/B 49/6,8 ha - und „Hofheide“ - Montabaur-Elgendorf, Nähe A 3/8,7 ha - beantragt. Die Ausweisung einer Fläche zur Entwicklung einer Freiflächen-PV-Anlage im Gemarkungsteil „Auf der Hofheide“ lehnten die Ausschüsse sowie der Ortsbeirat Elgendorf ab.
Weiteres Vorgehen ehemaliger Truppenübungsplatz
In der Vergangenheit wurde zuletzt 2022 über das Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes (TRÜP) im Stadtrat gesprochen. In den letzten zwei Jahren gab es immer wieder Interessen und Anfragen, u. a. als Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Die Ausschüsse stimmten einstimmig der Beauftragung der Verwaltung, weitere Schritte zu unternehmen, das Gebiet des ehem. TRÜP, außerhalb einer NSG-Ausweisung für Zwecke der Landespflege zu nutzen, zu. Ferner sollen die Flächen für das Ökokonto angemeldet und für baldmöglichste Kompensationsmaßnahmen herangezogen werden.
Naturschutzmaßnahmen - Sachstand
Aglaia Abel von der Verbandsgemeinde Verwaltung informierte über die Pflege von Ausgleichsflächen, über Baumpflanzungen und Bemühungen zu Heckenpflanzungen. Für gewünschte, weitere Pflanzmaßnahmen habe es bisher an Zeit und Flächen gefehlt.
Sanierung Rasenspielfeld Mons Tabor Stadion - Vorstellung der Vorplanung
Der Haupt- und Finanzausschuss und der Bauausschuss haben in einer gemeinsamen Sitzung am 05.07.2023 beschlossen, das Rasenspielfeld im Mons Tabor Stadion als Kunstrasenfläche zu sanieren. Im Rahmen der Bedarfsplanung wurden alle Vereine und Schulen, die derzeit das Mons Tabor Stadion nutzen, zu einer Besprechung am 12.11.2023 eingeladen. Dabei wurden von den Teilnehmern verschiedene Themen vorgetragen, die im Rahmen der anstehenden Planung auf Realisierbarkeit untersucht wurden. Die Ausschüsse stimmten den Planungsleistungen zum Umbau des Mons Tabor Stadions, auf Grundlage der vorgestellten Vorplanung - ohne Werferfeld für Speer- und Diskuswurf - und der Erweiterung der Tribünenanlage zu. Der Entscheid über das Speerwurf- und Diskuswurffeld wurde zurückgestellt.
Aus der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Stadt Montabaur vom 24.01.2024
Vorberatung weiterer Bebauungspläne
Für die Bebauungspläne "Martin-Luther-Straße“, „Alberthöhe III“, „Himmelfeld“, „Altstadt I“, „In der Trabenau“ und „Farenau-Acker-Mittelwald“ wurden entsprechende Beschlüsse für den Stadtrat empfohlen. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung findet am 22.02.2024 in der Stadtratssitzung statt.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Hemchen“ der Stadt Montabaur-Horressen
Der Antrag wurde, bis der Entscheid des Ortsbeirats Horressen vorliegt, vertagt und wird in der Stadtratssitzung am 22.02.2024 abschließend beraten und beschlossen.
Grundstück Flur 33, Parzelle 16/1, Robert-Bosch-Straße, Montabaur - Antrag auf Errichtung einer Windenergieanlage
Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Flur 33, Parzelle 16/1, Robert-Bosch-Straße, eine Windenergieanlage zur Eigenversorgung errichten. Der Bauausschuss nahm Kenntnis von der Anfrage zur Errichtung einer Windenergieanlage im Bebauungsplangebiet „Alter Galgen - Erweiterung“ und beschloss, der Rechtsauffassung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zu folgen und die beantragte Windenergieanlage als - vorbehaltlich der immissionsschutzrechtlichen Bewertung - grundsätzlich zulässig zu bewerten.
Grundstück Flur 26, Parzelle 4561/16, Koblenzer Straße 34, Montabaur - Zulassung einer weiteren, 14 Wohneinheit
Die Stadt Montabaur betreibt ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Koblenzer Straße“. Es wurde eine Bauvoranfrage betreffend den Abriss eines Bestandsgebäudes und der Errichtung von 2 x 5 Wohneinheiten auf einer gemeinsamen Tiefgarage gestellt. Der Bauausschuss stimmte in seiner Sitzung vom 07.07.2022 mehrheitlich dem Antrag zu. Im Rahmen der anschließend durchgeführten Markterkundung ergab sich, dass kleinere Wohnungen mehr nachgefragt werden. Somit sollte die Anzahl der Wohneinheiten auf insgesamt 13 angepasst werden. Diesem Änderungswunsch stimmte der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 19.01.2023 ebenfalls mehrheitlich zu. Im Dezember 2023 wurde nunmehr die Zulassung von 14 Wohnungen, ohne Penthouse Wohnung, beantragt. Der Stellplatznachweis wurde entsprechend ergänzt und nachgewiesen. Der Bauausschuss nahm Kenntnis von der erneuten Bauvoranfrage und stimmte der Errichtung von maximal 14 Wohneinheiten, unter Einhaltung der erteilten Auflagen und dem Nachweis der notwendigen Stellplätze, zu.
Grundstück Flur 6, Parzelle 1872/59, Stauffenbergallee 4, Montabaur - Umnutzung zum Optikerfachgeschäft
Der Antragsteller möchte das auf dem Grundstück vorhandene Ladenlokal in ein Optikerfachgeschäft um nutzen. Der Bauausschuss nahm Kenntnis von dem Antrag und stimmte der Zulassung eines Optikerfachgeschäftes nicht zu, da es sich dabei um ein innenstadtrelevantes Sortiment handelt.
Grundstück Flur 71, Parzelle 7, Marauer Mühle 7, Montabaur - Abriss und Wiederaufbau Wohnhaus
Das Vorhaben soll außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils realisiert werden. Bei dem geplanten Ersatzneubau eines Wohnhauses an gleicher Stelle und mit den gleichen Abmessungen handelt es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 I BauGB. Der Bauausschuss nahm Kenntnis von dem Bauantrag und stimmte der Errichtung eines neuen gleichartigen, eingeschossigen Wohnhauses mit den gleichen Abmessungen, wie der abzureißende Altbau gemäß §§ 35 IV Nr. 5 i.V.m. 36 BauGB unter der Auflage, dass der Bauherr noch schriftlich erklärt, dass der Neubau vom Eigentümer bzw. dessen Familie genutzt werden soll, zu.