Titel Logo
Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 5/2025
Montabaur
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stiftung Hospitalfonds der Stadt Montabaur für das Jahr 2025

Die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

1.

Die Haushaltssatzung der Stiftung Hospitalfonds wurde in der Sitzung des Stadtrates am 05.12.2024 beschlossen.

2.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO ab Montag, den 03.02.2025 bis einschließlich 12.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr; donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 111 (Neubau Ebene 1) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

3.

Die Einsichtnahme kann nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erfolgen.

4.

Es wird darauf hingewiesen, das nach § 24 Abs. 6 der GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder die auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1)

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2)

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung der nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Montabaur, 27.01.2025
gez. Melanie Leicher
Bürgermeisterin der Stadt Montabaur

Haushaltssatzung der Stiftung Hospitalfonds der Stadt Montabaur für das Jahr 2025

Der Stadtrat von Montabaur hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung (GemO), in der derzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit den §§ 6 und 7 der Satzung der Stiftung Hospitalfonds, in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  29.400 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  38.300 EUR

der Jahresfehlbetrag auf  —  - 8.900 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf  —  1.400 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  9.800 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  — 9.800 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -11.200 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf  —  0 EUR

festgesetzt.

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 932.170,20 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 923.170,20 EUR.

Zum 31.12.2025 wird auf Basis der Haushaltsplanung ein Eigenkapitalbestand von 914.270,20 EUR erwartet.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall Haushaltsansätze um 500 EUR, bei Haushaltsansätzen ab 2.500 EUR um 10 v.H. überschritten werden.

Erhebliche außerplanmäßige Ausgaben liegen vor, wenn ohne das Vorliegen eines entsprechenden Haushaltsansatzes im Einzelfall Aufwendungen bzw. Auszahlungen von 500 EUR oder mehr entstehen und diese nicht innerhalb des jeweiligen Deckungskreises finanziert werden können.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 EUR sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Montabaur, den 02.01.2025
gez. Melanie Leicher
Bürgermeisterin der Stadt Montabaur

Hinweis:

Die Haushaltssatzung und der zugehörige Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Zimmer 111, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur öffentlich aus.

Die Offenlage erfolgt vom 03.02.2025 bis 12.02.2025 während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr; donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr).

Montabaur, den 02.01.2025
gez. Melanie Leicher
Bürgermeisterin der Stadt Montabaur