Die nachfolgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
| 1. | Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 07.12.2023 beschlossen und am 08.12.2023 der Aufsichtsbehörde gemäß § 97 Abs. 2 GemO vorgelegt. Sie enthält genehmigungspflichtige Bestandteile. |
| 2. | Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 11.12.2023 (Az.: 2B22-1182-901-10) gegen die nicht genehmigungspflichtigen Bestimmungen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 oder die Festsetzungen des 1. Nachtragshaushaltsplans der Ortsgemeinde Niederelbert einschließlich seiner Bestandteile keine kommunalaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht. |
| 3. | Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO ab Montag, den 18.12.2023, bis einschließlich Freitag, den 29.12.2023, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr; donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 107 (Neubau Ebene 1) zur Einsichtnahme öffentlich aus und kann auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur unter nachfolgendem Link eingesehen werden: |
| |
| 4. | Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder die aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. |
| Dies gilt nicht, wenn |
| 1) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
| 2) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Ortsgemeinderat Niederelbert hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.642.000 | 258.000 | 2.900.000 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.706.000 | 20.000 | 2.726.000 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -64.000 | 238.000 | 174.000 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 138.000 | 238.000 | 376.000 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.597.640 | -1.967.640 | 630.000 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.077.640 | -447.640 | 2.630.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit | -480.000 | -1.520.000 | -2.000.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit | 342.000 | 1.282.000 | 1.624.000 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite | von bisher -- Euro | auf -- Euro |
| verzinste Kredite | von bisher 401.000 Euro | auf 401.000 Euro |
| zusammen | von bisher 401.000 Euro | auf 401.000 Euro. |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
bisher — 1.500.000 Euro
nun — 1.500.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
bisher — 0 Euro
nun — 0 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag festgesetzt auf
bisher — 0 Euro
nun — 1.282.000 Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
| - | Grundsteuer A | unverändert auf | 345 v. H. |
| - | Grundsteuer B | unverändert auf | 465 v. H. |
| - | Gewerbesteuer | unverändert auf | 400 v. H. |
| Die Hundesteuer für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, wird festgesetzt: | |||
| - | für den ersten Hund | unverändert auf | 38,-- Euro |
| - | für den zweiten Hund | unverändert auf | 64,-- Euro |
| - | für jeden weiteren Hund | unverändert auf | 89,-- Euro |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 10.728.374,69 Euro. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt voraussichtlich 10.472.374,69 Euro und zum 31.12.2023 voraussichtlich 10.646.374,69 Euro.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von unverändert 1.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall Haushaltsansätze um 5.000 Euro, bei Haushaltsansätzen ab 50.000 Euro um 10 v.H. überschritten werden. Erhebliche außerplanmäßige Ausgaben liegen vor, wenn ohne Haushaltsansatz Aufwendungen bzw. Auszahlungen von 5.000 Euro entstehen.