Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der Stadtbibliothek und die Gebührenordnung sind zum 05.12.2022 geändert worden und wurden vom Stadtrat beschlossen.
Verändert haben sich folgende Punkte:
| 1. | Für die Nutzung der Medien der Stadtbibliothek Montabaur über 12 Monate wird für erwachsene Nutzer/-innen eine Jahresgebühr in Höhe von 12,00 € erhoben. |
| 2. | Für die Gegenstände aus der Bibliothek der Dinge wird nach Ablauf der Leihfrist eine Versäumnisgebühr von 5,-- € pro Woche und Gegenstand fällig. |
| 3. | Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben und angemahnt werden, ist nach Absenden jeder Mahnung (1., 2., 3. Mahnung) eine Mahngebühr in Höhe von 2,00 € zusätzlich zum Versäumnisentgelt zu entrichten. |
| 4. | Die Gegenstände der „Bibliothek der Dinge“ gelten als Medien, da sie katalogisiert und somit im Bestand der Stadtbibliothek vorhanden sind. Sie haben eine Leihfrist von 2 Wochen und dürfen nur entsprechend der dort gekennzeichneten Altersangabe entliehen werden (in der Regel ab 12 Jahren). Bei Verlust oder Beschädigung von Medien muss der/die Nutzer/-in die Reparaturkosten bzw. Kosten der Wiederbeschaffung tragen. Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen, ist nicht gestattet. Für fachgerechte Reparaturen ist das Bibliothekspersonal zuständig. |
| 5. | Die neue Gebührenordnung tritt ab 01.01.2023 in Kraft. |
Alle anderen Versäumnisgebühren und Leihfristen gelten weiterhin und verändern sich nicht.
Die vollständige Satzung wurde im Wochenblatt der VG Montabaur Nr. 49 vom 09.12.2022 veröffentlicht und ist auch auf der Homepage der Stadtbibliothek Montabaur unter www.stadtbibliothek-montabaur.de zu finden.