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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 51/2024
Montabaur
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Öffentliche Bekanntmachung: Sanierungsgebiet „Innenstadt“

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.10.2024 den Beschluss gefasst, die Frist zur Durchführung der Sanierung im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) bis spätestens 31.05.2026 zu verlängern. Sobald die Sanierung im Sinne von § 162 Abs. 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt wurde, soll die Sanierungssatzung durch Beschluss aufgehoben werden.

Die Regelungen der Satzung bleiben ansonsten unverändert. Der Geltungsbereich der Sanierungssatzung ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Montabaur, 16.12.2024, Melanie Leicher, Stadtbürgermeisterin