Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.10.2024 den Beschluss gefasst, die Frist zur Durchführung der Sanierung im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) bis spätestens 31.05.2026 zu verlängern. Sobald die Sanierung im Sinne von § 162 Abs. 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt wurde, soll die Sanierungssatzung durch Beschluss aufgehoben werden.
Die Regelungen der Satzung bleiben ansonsten unverändert. Der Geltungsbereich der Sanierungssatzung ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.