Die nächste Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Ruppach-Goldhausen findet am Mittwoch, 26. Februar 2025, um 19:00 Uhr im Richard-Henkes-Haus (Hauptstr. 52) der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen statt. Alle Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ruppach-Goldhausen sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Ruppach-Goldhausen nicht an.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 4. | Neuwahl des Jagdvorstandes |
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| a) Wahl der Jagdvorsteherin / des Jagdvorstehers |
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| b) Wahl der 1. Beisitzerin / des 1. Beisitzers |
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| c) Wahl der 2. Beisitzerin / des 2. Beisitzers |
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| d) Wahl der 1. stellv. Beisitzerin / des 1. stellv. Beisitzers |
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| e) Wahl der 2. stellv. Beisitzerin / des 2. stellv. Beisitzers |
| 5. | Verschiedenes |
Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre eingebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekanntzugeben und nachzuweisen.