an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur.
Am 15.02.2023 sind die
Gewerbe-, Grund-, Hunde- und Vergnügungssteuern sowie Pachten
gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden.
Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 3 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle 50,00 EUR abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.
Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Aktenzeichen anzugeben.
Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden:
Postgiroamt Frankfurt/Main
IBAN: DE94 5001 0060 0010 8006 03
BIC: PBNKDEFFXXX
Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE97 5735 1030 0000 5000 17
BIC: MALADE51AKI
Nassauische Sparkasse Montabaur
IBAN: DE92 5105 0015 0803 0002 12
BIC: NASSDE55XXX
Westerwald Bank eG
IBAN: DE79 5739 1800 0097 0000 00
BIC: GENODE51WW1