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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 8/2024
Buchfinkenland
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Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Am Friedhof“

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Gackenbach

Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Am Friedhof“

Der Ortsgemeinderat Gackenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.01.2024 beschlossen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Friedhof“ vom 27.10.2022, welcher mit der öffentlichen Bekanntmachung am 11.11.2022 Rechtsverbindlichkeit erlangt hatte, aufzuheben.

Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 215 a Abs. 2, 3 BauGB i. V. m. § 214 Abs. 4 BauGB bzgl. des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ der Ortsgemeinde Gackenbach

I.

Beschluss zur Einleitung eines ergänzenden Verfahrens

II.

Beschluss zur Durchführung der Veröffentlichung i. S. d. § 215 a Abs. 2, 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

I. Beschluss zur Einleitung eines ergänzenden Verfahrens

Der Ortsgemeinderat Gackenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.01.2024 beschlossen, bezüglich des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ ein ergänzendes Verfahren nach § 215 a Abs. 2, 3 BauGB i. V. m. § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Anlass hierfür war der Eingang einer formellen Rüge i. S. d. § 215 BauGB

Die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zum Bebauungsplan „Am Friedhof“ wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die Kirchstraße

Im Osten durch den Friedhof, die Parzelle Flur 1, Flurstück 187/21 bzw. die Wirtschaftswegeparzelle Flur 3, Flurstück 21

Im Süden durch die Wirtschaftswegeparzelle Flur 3, Flurstück 39/1

Im Westen durch die Wirtschaftswegeparzelle Flur 1, Flurstück 189, die das Baugebiet „Am Friedhof“ von dem Baugebiet „Unter dem Wasem“ trennt

Der Geltungsbereich umfasst sämtliche Grundstücke in der Flur 1 der Gemarkung Gackenbach, die aus dem beigefügten Abdruck der Planzeichnung ersichtlich sind.

Externe Ausgleichsflächen:

Für den Eingriff durch das Neubaugebiet „Am Friedhof“ in Natur und Landschaft ist eine externe Kompensationsmaßnahme erforderlich, die in Abstimmung mit dem Forstamt sowie der unteren Naturschutzbehörde und der Gemeinde auf gemeindeeigenen Waldflächen (Gemarkung Gackenbach, Flur 4, Flurstück 28 bzw. Flur 48, Flurstück 4/2) vorgesehen ist. Die genaue Lage ist dem abgedruckten Übersichtsplan zu entnehmen.

Die insgesamt 2,4 ha große Fläche soll durch gelenkte Sukzession zu einem Pionierwald entwickelt werden. Die Fläche setzt sich aus zwei Teilflächen (13.750 m² und 10.250 m²) zusammen, welche durch einen bestehenden Gehölzstreifen getrennt sind. Ausgangsbiotoptyp der Kompensationsfläche ist ein reiner Fichtenwald. Da es bei dem Standort zu einem übermäßigen Wachstum von Fichten kommen kann, sind diese ggf. nach Bedarf zu entnehmen. Eine Durchforstung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist innerhalb der 1. Waldgeneration nicht zulässig.

Ziel des Bebauungsplans:

Auf einer Fläche von rund 2,5 Hektar ist ein allgemeines Wohngebiet mit 28 Baugrundstücken geplant. Zuletzt wurde das Gebiet „Unter dem Wasem“ durch die Ortsgemeinde entwickelt, welches zwischenzeitlich voll bebaut ist. Es besteht in der Gemeinde nach wie vor eine hohe Nachfrage nach geeignetem Bauland. Die Gemeinde kann davon ausgehen, dass unmittelbar nach der Entwicklung des Gebietes alle Wohnbaugrundstücke an junge, ortsansässige Familien vermarktet werden können.

II. Beschluss zur Durchführung der Veröffentlichung i. S. d. § 215 a Abs. 2, 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat von Gackenbach hat in seiner Sitzung am 11.01.2024 außerdem den Beschluss gefasst, den Entwurf des Bauleitplans für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet beschließt der Ortsgemeinderat, die vorgenannten Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats zur Verfügung zu stellen.

Veröffentlichung der Planunterlagen:

Die Planunterlagen (Planzeichnung, Begründung & Textliche Festsetzungen, Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stand 07.02.2024), Umweltbericht (Stand 16.02.2024), landschaftsplanerischen Fachbeitrag (Stand 16.02.2024) mit landschaftspflegerischen Begleitplänen (Eingriffsplan, Eingriffsplan Biotoptypen, Ausgleichsplan Wald, Pflanzschema RRB), Übersichtsplan, Geruchsimmissionsprognose (Stand 17.03.2022) mit Anlage (Stand 17.03.2022) sowie die schalltechnische Beurteilung der Geräuschimmissionen (Stand 13.07.2022), die nach Einschätzung der Ortsgemeinde Gackenbach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie ein Formblatt über „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ werden gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Zeit vom 26.02.2024 bis 29.03.2024 (einschließlich), im Internet unter www.vg-montabaur.de veröffentlicht ( www.vg-montabaur.de {{gt}} Rubrik Leben & Erleben {{gt}} Bauen & Wohnen {{gt}} Laufende Bauleitplanverfahren {{gt}} Bebauungspläne der Ortsgemeinden{{gt}} Ortsgemeinde Gackenbach {{gt}} Bebauungsplan „Am Friedhof“.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen durch eine öffentliche Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden

montags, dienstags

und mittwochs

von 08:00 bis 12:30 Uhr

und 14:00 bis 16:00 Uhr

donnerstags

von 08:00 bis 12:30 Uhr

und 14:00 bis 18:00 Uhr

freitags

von 08:00 bis 12:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht zugänglich gemacht (§ 3 Abs. 2 S. 2 BauGB).

Gerne bieten wir Ihnen an, im Vorfeld einen Termin mit der für dieses Bauleitplanverfahren zuständigen Sachbearbeiterin des Sachgebiets 2.1, Planen und Bauen, zu vereinbaren (mboeckling@montabaur.de, 02602/126-173).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen i. S. d. § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB sind verfügbar:

In Anwendung des § 3 Abs. 2 S. 5 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen ebenso über das zentrale Internetportal des Landes „GeoPortal.rlp“ zugänglich.

Hinweise:

Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur abgegeben werden (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 1 BauGB). Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 BauGB sollen Stellungsnahmen elektronisch abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 und 4 BauGB können bei Bedarf Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax an Fax-Nr. 02602/126-297 oder E-Mail an bauleitplanung@montabaur.de).

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP).

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB, § 4a Abs. 5 BauGB).

Gackenbach, 20.02.2024
Hans Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister