Verpflichtung eines nachgerückten Ratsmitgliedes
Dr. Andreas Wechsung CDU) wurde in der Sitzung als nachgerücktes Ratsmitglied für Jürgen Stillger begrüßt und nochmals insbesondere auf die §§ 22 der Gemeindeordnung hingewiesen. Dr. Wechsung wurde schon zu einem früheren Zeitpunkt als stellvertretendes Mitglied im Bauausschuss per Handschlag verpflichtet.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Hemchen“ der Stadt Montabaur
Der Antragsteller beabsichtigt, die Errichtung von Wohngebäuden neben dem Gewerbebetrieb in der Meisenstraße, so dass u.a. eine Änderung der Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung im Bebauungsplan erforderlich wird. Die Bebauung bzw. die Festsetzungen sollen sich verträglich an die bestehende angrenzende Wohnbebauung (in der „Meisenstraße“, „Im Wiesengrund“ etc.) anpassen. Nähere Angaben zu der Größe, der Anzahl und der Ausrichtung der beabsichtigten Wohnbebauung können laut Antragsteller erst nach Vorliegen eines Lärmgutachtens sowie Prüfung weiterer Aspekte erfolgen. Die Einholung eines schalltechnischen Gutachtens ist auch aufgrund der an der Ecken Meisenstraße/L327 ansässigen gewerblichen Nutzung und der in der Nähe befindlichen L 327 erforderlich.
Der Ortsbeirat Horressen und der Stadtrat stimmten der Änderung des Bebauungsplanes Hemchen zu. Zuvor wurden Fragen zu dem Änderungsverfahren seitens der Verwaltung fachlich beantwortet.
Vor Einleitung des konkreten Bebauungsplanänderungsverfahrens sind dem Stadtrat die Ergebnisse des vom Antragsteller zu beauftragenden schalltechnischen Gutachtens und konkrete Planentwürfe zur Bebauungsplanänderung zur „Annahme der Planentwürfe“ vorzulegen.
Insbesondere soll berücksichtigt werden, dass sich die entstehende Wohnbebauung hinsichtlich der Höhe der Gebäude, der Anzahl der Wohneinheiten etc. verträglich in die bestehende Wohnbebauung einfügt.
Die Stadtbürgermeisterin wurde ermächtigt, mit dem Antragsteller einen Städtebaulichen Vertrag, in dem sich der Antragsteller zur vollständigen Tragung der Planungskosten erklärt, abzuschließen.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Farenau-Acker-Mittelwald
Der Ortsbeirat Horressen stimmte der Aufstellung des Bebauungsplanes „Farenau-Acker-Mittelwald zu.
Der Stadtrat stimmte dem Entwurf der Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Farenau-Acker-Mittelwald“ und beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes „Farenau-Acker-Mittelwald“ einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen als Satzung.
Aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates, des Bauausschusses, des Umweltausschusses, des Ortsbeirates Eschelbach, des Ortsbeirates Elgendorf (zu TOP 1) und des Ortsbeirates Wirzenborn (zu TOP 1) vom 22. Februar 2024
Aufstellung des Bebauungsplanes „Ober dem Beulköpfchen“
Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland informierte über den bisherigen Sachverhalt. Das eingeleitete Bebauungsplanverfahren soll fortgeführt werden, um benötigte Gewerbebauflächen als Erweiterung des Gebietes „Alter Galgen“ zu schaffen. Es gebe dringenden Bedarf von Interessenten, diese Flächen zu erwerben. Die damaligen arten- und naturschutzrechtlichen Gutachten wurden entsprechend aktualisiert.
Der Ortsbeirat Eschelbach wurde im Rahmen des Verfahrens beteiligt. Auch wurden die Ortsbeiräte Elgendorf und Wirzenborn wegen der Festlegung der Ausgleichsflächen beteiligt.
Ortsvorsteher Joachim Gerlach, Eschelbach, erklärte, der Ortsbeirat Eschelbach spreche sich gegen die Erschließung eines weiteren Gewerbegebietes aus. Ortsvorsteher Gerlach argumentierte u.a., dass die Zerstörung natürlicher Ressourcen nicht weiter verfolgt werden dürfe. Das Gebot der Zeit sei, Flächen zu schonen und nicht weiter zu verbrauchen.
Die Ratsmitglieder diskutierten kontrovers über die Erweiterung des Gewerbegebietes.
Die FWG-Fraktion und Christa Stendebach (fraktionslos) sprachen sich in der Diskussion gegen eine Erweiterung des Gewerbegebietes aus und schlossen sich den Argumenten des Ortsvorstehers an.
Die CDU- und SPD-Fraktion argumentierten für die Erweiterung des Gewerbegebietes. Ziel müsse sein, die Infrastruktur vorzuhalten, damit sich mittelständige Betriebe weiter ansiedeln können, auch um zukünftige Arbeitsplätze in der Region zu halten. Es sichere die Steuereinnahmen und Unternehmen würden nicht abwandern. Dadurch könne die Stadt u.a. auch weiterhin in Dorfgemeinschaftshäuser, in Kitas und Straßen investieren. Es sei ein moderater Kompromiss, weil es sich um eine kleine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes handele.
Nach eingehender Beratung, wurden die Ortsbeiräte Eschelbach, Elgendorf und Wirzenborn bei der Abstimmung beteiligt mit folgenden Beschlussempfehlungen:
Der Ortsbeirat Eschelbach stimmte mit 5 Nein-Stimmen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes. Der Ortsbeirat Elgendorf befürwortete mit 3 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme die Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes, der Ortsbeirat Wirzenborn war mit 1-Nein-Stimme dagegen.
Im Anschluss empfohlen der Bauausschuss (7 Ja- und 4 Nein-Stimmen) sowie der Umweltausschuss (7 Ja- und 3 Nein-Stimmen), der Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes zuzustimmen.
Der Stadtrat stimmte mit 14 Ja- und 6- Nein-Stimmen dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ober dem Beulköpfchen“ einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu und beschloss die erneute Offenlage.
Mobilfunkanlage Eschelbach
Der Ortsbeirat Eschelbach hatte den Beschluss gefasst, dass der Funkmast auf der Waldbachhalle entfernt werden muss. Es sollten alternative Standorte vorgeschlagen werden.
Über einen möglichen Standort (städtische Fläche) oberhalb des Spielplatzes (gegenüber Kreuzung Geranienstraße/Baumberg) für den Mobilfunkmast wurde diskutiert und keine Einigkeit erzielt.
Deshalb beschlossen der Stadtrat, der Bau- und Umweltausschuss sowie der Ortsbeirat Eschelbach zunächst prüfen zu lassen, ob der zu errichtende Telekommast auf der Montabaurer Seite der A 3, mitbenutzt werden kann bzw. ob eine gemeinsame Lösung für die Eschelbacher Mobilfunkanlage mit der Telekom getroffen werden kann.
I. Änderung des Bebauungsplanes "In der Trabenau" – Änderung des Plangebietes
Der Bauausschuss und der Stadtrat beschlossen die Einleitung des Verfahrens zur I. Änderung des Bebauungsplanes "In der Trabenau“ und stimmten dem Entwurf der Begründung sowie den zeichnerischen Festsetzung zur I. Änderung des Bebauungsplanes "In der Trabenau“ zu. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, dass die zeichnerischen Festsetzungen sowie die Begründung zur I. Änderung des Bebauungsplanes "In der Trabenau" für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden können.
Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Der Bauausschuss und der Stadtrat stimmten außerdem der vorgeschlagenen Erweiterung bzw. Reduzierung des Plangebietes zu und beschlossen, diese Ergänzung zum Gegenstand der I. Änderung des Bebauungsplanes „In der Trabenau“ zu machen und auch dafür die benannten Verfahrensschritte einzuleiten.
Aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 22. Februar 2024
Bericht der Stadtbürgermeisterin
Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland berichtete, dass in den vergangenen Wochen eine Einwohnerversammlung zur „Neugestaltung der Bahnhofstraße“ und ein Infoabend zum „Verkehrskonzept Schulzentrum“ in der Stadthalle stattgefunden haben.
Die Präsentation des Planungsbüros für das „Verkehrskonzept Schulzentrum“ können Interessierte auf der Homepage der Stadt abrufen und auch Fragen und Anregungen abgeben.
Kitas
Das Kita-Team in der Verwaltung hat gemeinsam mit den 4 städtischen Kitaleitungen ein Rahmenschutzplan entwickelt. Dies sei eine Pflichtaufgabe. Dazu gehöre u.a. Prävention (Kinder- und Jugendschutz), Partizipation, Beschwerdemanagement und vieles mehr. Das Rahmenschutzkonzept werde in Kürze im Internet verfügbar sein.
Partnerstadt Trostjanez (Ukraine)
Auf Initiative von Beigeordnetem Peter Piroth und Natalja Strefler konnten Kinder aus der Partnerstadt Trostjanez Weihnachtspäckchen auspacken und hatten viel Freude dabei. Vergangenen Samstag waren 40 Kinder aus Trostjanez in Montabaur. Sie hatten auf dem Rückweg aus Frankreich Station in Montabaur gemacht und wurden auch dort von Peter Piroth und Natalya Strefler betreut.
Anfang April 2024 soll ein Verein für die Partnerschaft mit Trostjanez gegründet werden.
Des Weiteren informierte Gabi Wieland, dass
Einwohnerfragestunde
Das Team JuMaZu vom „Haus der Jugend“ fragte, ob die Errichtung eines Pumptracks in den Haushalt der Stadt aufgenommen werde und wann die Planung beginnen könne.
Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland antwortete, dass der Haushalt heute auf der Tagesordnung stehe u.a. auch mit der Einstellung für Mittel zur Errichtung eines Pumptracks. Danach müsse ein Projektleiter benannt werden, um die Planung voranzutreiben.
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Montabaur – Ortsbeiratswahl
Der Stadtrat beschloss die 10. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Montabaur. Die Änderung beinhaltet, dass im Ortsbezirk Reckenthal zukünftig ein Ortsbeirat mit einer Mitgliederzahl von drei Personen gewählt wird.
Haushaltssatzung der Stadt Montabaur 2024
Der Stadtrat beschloss (20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme) die Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 2024. Gabi Wieland erläuterte anhand einer Präsentation die Eckdaten des Haushaltsplanes, insbesondere informierte sie über die Investitionsschwerpunkte.
Über Eckdaten des Haushaltsplanes 2024 wird gesondert berichtet.
VII. Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld“
Der Stadtrat beschloss, den am 23.06.2023 gefassten Satzungsbeschluss aufzuheben und das Verfahren zur VII. Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld“ mit einer zweiten erneuten Offenlage fortzuführen.
Der Stadtrat stimmte dem Entwurf zur VII. Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld“ zu und beschloss, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung, sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erneut für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszulegen.
Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I“
Der Stadtrat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu und beschloss, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung, sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erneut für die Dauer eines Monats, mindestens 30 Tage, öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgetragen werden können.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde außerdem beauftragt, die Fachbehörden von der erneuten Offenlage zu unterrichten.
I. Änderung des Bebauungsplanes „Martin-Luther-Straße
Nach erneuter Diskussion über die Vorteile des Projektes hinsichtlich des Angebots an Wohnungen des geförderten Wohnungsbaus und der Nachteile durch das höhere Verkehrsaufkommen beschloss der Stadtrat die Einleitung des Verfahrens zur I. Änderung des Bebauungsplanes "Martin-Luther-Straße" und stimmte dem Entwurf zur I. Änderung des Bebauungsplanes "Martin-Luther-Straße" einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zu.
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, dass die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie die Begründung zur I. Änderung des Bebauungsplanes "Martin-Luther-Straße" für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden können.
Änderung des Bebauungsplanes „Alberthöhe III“
Der Stadtrat beschloss die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe III" für den in der Planskizze und im Übersichtsplan dargestellten Bereich.
Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines großflächigen Lebensmittelvollsortimenters mit einer Verkaufsfläche von 2.050 m² geschaffen werden. Als Grundlage für die planungsrechtlichen Festsetzungen dient das entsprechende Plankonzept des Investors.
Das Bebauungsplanänderungsverfahren soll im Regelverfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, den Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, dass die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie die Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe III" für die Dauer eines Monats beim Fachbereich 2 - Bauen / Regionalentwicklung / Wirtschaftsförderung - der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden können.
Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der Nachbargemeinden einzuleiten.
Weiteres Vorgehen ehemaliger Truppenübungsplatzes
Der ehemalige Truppenübungsplatz wurde von der Stadt angekauft und wird so bewirtschaftet, dass die aus Naturschutzsicht hochwertigen Magerwiesen erhalten und verbessert werden.
Deshalb stimmte der Stadtrat der Prüfung zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenüberplatzes nicht zu.
Der Ausweisung des Gebietes in ein Naturschutzgebiet für Zwecke der Landespflege zu nutzen und durch die Verwaltung prüfen zu lassen, wurde nicht zugestimmt – auch um den Bestand des Luftsportclubs zu sichern.
Der Stadtrat stimmte der Anmeldung der Flächen ins Ökokonto zu übernehmen zu und beauftragte die Verwaltung, die weiteren Schritte hierfür zu unternehmen.
Entwicklung von Freiflächen – PV-Anlagen in der Stadt Montabaur
Der Stadtrat und der Ortsbeirat Elgendorf lehnten die Ausweisung einer Fläche zur Entwicklung einer Freiflächen – PV – Anlage im Gemarkungsteil „Auf der Hofheide“ ab.
Rahmenvereinbarung über die Durchführung der jährlichen Standsicherheitsprüfung von Grabmälern auf den Freihöfen der Stadt Montabaur
Der Stadtrat beschloss, dass der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung der jährlichen Standsicherheitsprüfung von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Montabaur freihändig vergeben wird. Die Stadtbürgermeisterin wurde beauftragt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Neue Preise Nutzung Dorfgemeinschaftshaus (DGH) Eschelbach
Der Stadtrat hat die Entgelte für die Dorfgemeinschaftshalle Eschelbach im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat Eschelbach ab 01.02.2024 neu festgelegt. Sie lauten:
| 1. Für Privatveranstaltung | (Halle inkl. Schankraum) | Küche |
| Einwohner von Montabaur | 120,00 Euro | 30,00 Euro |
| Nicht Einwohner von Montabaur | 200,00 Euro | 30,00 Euro |
| 2. Kultur/gesellige Veranstaltungen/Seminare | ||
| Einwohner von Montabaur | 170,00 Euro | 30,00 Euro |
| Nicht Einwohner von Montabaur | 250,00 Euro | 30,00 Euro |
| 3. Gewerbliche Veranstaltungen | ||
| Allgemein | 350,00 Euro | 30,00 Euro |
| 4. Trauerkaffees | 100,00 Euro |
|
Die Kaution (Punkte 1 bis 3) beträgt 350,00 Euro.
Öffentliche Veranstaltungen des Ortsbeirates sind ohne Entgelt.
Sanierung Rasenspielfeld Mons Tabor Stadion
Der Stadtrat beschloss, die Planungsleistungen zum Umbau des Mons Tabor Stadions auf Grundlage der vorgestellten Vorplanung in den Fachausschüssen am 24.1.2024, d.h. Einbau eines Kunstrasens mit Sandfüllung sowie der Erweiterung der Tribünenanlage fortzuschreiben. Das Werferfeld für Speer- und Diskuswurf fällt weg aufgrund der hohen Kosten. Alternative Lösungen für diese Disziplinen werden noch geprüft.
Annahme von Zuwendungen durch die Stadt Montabaur
Der Stadtrat stimmte der Annahme der Zuwendungen von 2.737,00 Euro, zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen der Stadt Montabaur (Sponsoring Oktoberfest) als Sponsoring zu.
Der Stadtrat stimmte der Annahme der Zuwendung von 1.683,70 Euro zur Förderung der Partnerstadt Trostjanez (Ukraine) als Spende zu.
Stützmauer Reckenthal – Auftragsvergabe
Die Neugestaltung der Ortsmitte Reckenthal wurde im Jahr 2022 in den Gremien der Stadt beraten. Teil der Neugestaltung bzw. Grundvoraussetzung ist zunächst die Sanierung der abgängigen Stützmauer zwischen der Buswartehalle und dem Dorfbrunnen. Die Natursteinmauer muss in Teilen neu aufgemauert werden und mittels Bohrpfählen standsicher verankert werden. Die Betonmauer muss ebenfalls saniert und ausgebessert werden. Nach der ersten Ausschreibung wurden die Kosten um ein Erhebliches überschritten und deshalb musste die Ausschreibung aufgehoben werden.
Nunmehr wurde erneut ausgeschrieben und 3 Bieter haben ein Angebot abgegeben.
Der Stadtrat beschloss, den Auftrag für die Stützmauer an den Mindestbietenden zu vergeben.