I. Änderungsbeschluss gemäß §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 8 BauGB
II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 10.03.2025 bis 11.04.2025 (einschließlich)
Der Rat der Verbandsgemeinde Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 den Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan zu ändern und die Unterlagen zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur öffentlich auszulegen.
Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur betrifft ausschließlich die Ausweisung Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel, Montabaur, Moselstraße.
Die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Planunterlagen können in der Zeit vom
10.03.2025 bis 11.04.2025 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 222, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden
| montags, dienstags und mittwochs | von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| donnerstags | von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| freitags | von 08:00 bis 12:30 Uhr |
eingesehen werden Die Unterlagen werden im o.g. Zeitraum zusätzlich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur unter nachfolgender Internetadresse/Rubrik veröffentlicht:
www.vg-montabaur.de {{gt}} Rubrik Leben & Erleben {{gt}} Bauen & Wohnen {{gt}} Laufende Bauleitplanverfahren {{gt}} Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde Montabaur {{gt}} 25. Änderung - Großflächiger Einzelhandel, Montabaur, Moselstraße.
Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Sollte die Erörterung zu einer Änderung der Planung führen, so findet gem. § 3 Abs. 1 letzter Satz BauGB keine erneute Anhörung statt. In diesem Fall schließt sich das Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB an.
– siehe auch die öffentliche Bekanntmachung unter Verbandsgemeindenachrichten -