Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 20.02.2025 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur I. Änderung des Bebauungsplanes „In der Trabenau“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.
Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.
Ziel der Bebauungsplanänderung
Ein Teil der öffentlichen Straße „in der Trabenau“, die nicht mehr für den Gemeingebrauch benötigt wird, soll eingezogen und künftig als Gewerbegebiet festgesetzt werden.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem nachstehenden Abdruck der Planzeichnung.
Veröffentlichung der Planunterlagen:
Die Planunterlagen (Satzung, Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung), die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie ein Formblatt über „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ werden gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Zeit vom
10.03.2025
bis
11.04.2025 einschließlich,
im Internet unter www.vg-montabaur.de veröffentlicht ( www.vg-montabaur.de {{gt}} Rubrik Leben & Erleben {{gt}} Bauen & Wohnen {{gt}} Laufende Bauleitplanverfahren {{gt}} Bebauungspläne der Stadt Montabaur {{gt}} I. Änderung des Bebauungsplanes „In der Trabenau“).
Darüber hinaus werden die Planunterlagen durch eine öffentliche Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 222, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden
| montags, dienstags und mittwochs | von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| donnerstags | von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| freitags | von 08:00 bis 12:30 Uhr |
zu jedermanns Einsicht zugänglich gemacht (§ 3 Abs. 2 S. 2 BauGB).
Gerne bieten wir Ihnen an, im Vorfeld einen Termin mit der für dieses Bauleitplanverfahren zuständigen Sachbearbeiterin des Sachgebiets 2.1, Planen und Bauen, zu vereinbaren (gbecher@montabaur.de; Tel-Nr. 02602/126-192 bzw. kschmidt@montabaur.de, Tel-Nr. 02602/126-187).
Die Bekanntmachung von verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen ist im vorliegenden beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich.
In Anwendung des § 3 Abs. 2 S. 5 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen ebenso über das zentrale Internetportal des Landes „GeoPortal.rlp“ zugänglich.
Hinweise:
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP).
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.