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Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausgabe 9/2025
Montabaur
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Aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 20. Februar 2025

Bericht der Stadtbürgermeisterin

Sanierung Mons-Tabor-Stadion

Die Zustandsfeststellung des Stadions hat stattgefunden. Das Stadion wurde für den Sportbetrieb freigegeben. Die restlichen Arbeiten müssen noch von der Baufirma fertiggestellt werden, dazu gehöre auch die Fertigstellung der Tribüne. Die Arbeiten sollen in ca. 4 Wochen fertig sein.

Die offizielle Eröffnungsfeier für das sanierte Stadion ist für den 14. Juni 2025 vorgesehen.

Sanierung Bahnhofstraße

Bis spätestens Ostern soll die Bahnhofstraße Richtung FOC fertig gestellt sein. Es wird angestrebt, dass die obere Bahnhofstraße Richtung Kleiner Markt bis zur Kirmes, spätestens bis im September erneuert ist.

Besuch von Schülerinnen und Schülern aus Trostyanets

Erster Beigeordneter Dr. Andreas Wechsung begrüßte im Rathaus 40 Schülerinnen und Schüler aus Trostyanets, die auf ihrem Heimweg aus Frankreich in Montabaur Zwischenstation gemacht haben. Den Tag gestaltete die Deutsch-Ukrainische Gesellschaft mit den Jugendlichen. Sie hatten einige schöne Stunden in Montabaur mit Mittagessen, Stadtrundgang und Besuch des FOC.

Stadtbürgermeisterin Melanie Leicher dankte Dr. Wechsung und der Deutsch-Ukrainischen Gesellschaft für die Begrüßung und Begleitung der Jugendlichen.

Lichtmasterplan

Die weitere Umsetzung des Lichtmasterplanes wird vorgenommen. Dabei werden die Straßenlampen in der Bahnhofstraße, der Wallstraße, des Gerberhofs und des Kleinen Marktes mit energiesparender LED-Technik ausgestattet. Der Fortschritt der Lichttechnik ermöglicht einen gezielten und dabei energiesparenden Einsatz von Licht.

Einwohnerfragestunde

Ein Bürger bemängelte die Wiederherstellung der Roßbergstraße nach der Verlegung von Glasfaser.

Stadtbürgermeisterin Melanie Leicher antwortete, diese Information an den für Glasfaser zuständigen Mitarbeiter in der Verwaltung weiterzugeben. Sie erklärte, dass in Bezug auf die Glasfaserverlegung immer wieder Mängel an Straßen vorkommen, die zügig und schnell beseitigt werden sollen.

Aussetzung des Beschlusses über die Haushaltssatzung der Stadt Montabaur 2025 und erstmalige Festsetzung der Grundsteuerhebesätze (Beschlussvorlage: 003/01Sta/2025)

Erster Beigeordneter Andree Stein, VG Montabaur, informierte über den von Bürgermeister Dr. Ulrich-Richter-Hopprich ausgesetzten Beschluss des Stadtrates vom 06.02.2025 über die Haushaltssatzung der Stadt Montabaur 2025 und erstmalige Festsetzung der Grundsteuerhebesätze [Beschlussvorlage: 003/01Sta/2025] gemäß § 42 Abs. 1 in Verbindung mit § 69 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO).

Der Beschluss des Stadtrates verstoße gegen § 97 Abs. 1 GemO. Danach sei der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Eine solche Offenlage habe vorliegend nicht stattgefunden, da im Wochenblatt vom 17.1.2025 der 22.2.2025 als Endtermin für die Offenlage des Haushaltsplans irrtümlich abgedruckt wurde. Nach Einschätzung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als zuständige Kommunalaufsichts- und Genehmigungsbehörde handelt es sich dabei um eine zwingende Verfahrensvorschrift.

Nachdem die Mitglieder des Stadtrates keinen Widerspruch gegen die Aufhebung des Beschlusses erhoben haben, wurde festgelegt, dass die Vorberatung der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur 2025 und erstmalige Festsetzung der Grundsteuerhebesätze am 20.3. in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und die Beschlussfassung am 10.4. in der Stadtratssitzung gefasst werden soll.

Die Vorab-Offenlage der Haushaltssatzung mit den vorgegebenen Fristen wird den Bürgerinnen und Bürgern als „Öffentliche Bekanntgabe“ im Amtsblatt der Verbandsgemeinde entsprechend angekündigt.

Kurzpräsentation des Citymanagers

Citymanager Oliver Krämer erläuterte anhand einer Präsentation die Schwerpunkte seiner Arbeit. Die wichtigsten Faktoren seien Frequenz in die Innenstadt zu bringen, u.a. mit Marktveranstaltungen, mit Kultur und verkaufsoffenen Sonntagen. Ziel sei, mit Marketingmaßnahmen u.a. durch Sozial Media, Print und Anzeigen, Bannerwerbung und Kurzvideos die Informationen über sämtliche Veranstaltungen und Aktivitäten in der Stadt nach außen zu bringen. Als weiteren Schwerpunkt definierte Oliver Krämer, dass die Innenstadt grünen werden müsse.

Den Handel und die Gastronomie zu stärken und zu unterstützen, Interessenten für die Innenstadt zu suchen, neue Gastro-Konzepte zu entwickeln und vorübergehende Leerstände mit Kunst zu füllen, sehe er als wichtige Aufgabe an. Seine Vision sei, Teile des Gartenschau-Konzeptes in die Realität umzusetzen, u.a. den Konrad-Adenauer-Platz zu verschönern und die Wiederbelebung der Bahnhofsräume am ICE-Bahnhof zu realisieren.

Stadtbürgermeisterin Melanie Leicher und die Ratsmitglieder bedankten sich für die engagierte Arbeit des Citymanagers Oliver Krämer.

Landesgartenschau 2032 – Bewerbung

Der Stadtrat beschloss, die Bewerbung für die Landesgartenschau 2032 nicht einzureichen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Vorschläge für die Verwertung der Ergebnisse aus der Studie und der Bürgerbeteiligung für die weitere Stadtentwicklung zu erarbeiten.

Änderung des Bebauungsplanes „Alberthöhe IV“ – Grundstück Flur 51, Parzelle 309

Der Stadtrat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Alberthöhe IV“ einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zu und beschloss die Änderung des Bebauungsplanes „Alberthöhe IV“ bestehend aus der Planzeichnung sowie den Textlichen Festsetzungen und Begründung als Satzung.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, den Satzungsbeschluss nach erfolgter Ausfertigung der Planunterlagen ortsüblich bekannt zu machen.

3. Änderung des Bebauungsplanes „Eichwiese“

Der Stadtrat beschloss, den Bebauungsplan „Eichwiese“ in einem 3. Änderungsverfahren dahingehend zu überarbeiten, dass Bordelle sowie vergleichbare Einrichtungen, in denen der gewerbsmäßigen Prostitution nachgegangen wird, Vergnügungsstätten sowie Fremdwerbeanlagen vollständig ausgeschlossen werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Planänderungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, die für die Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens erforderlichen Planentwürfe zu erstellen und dem Stadtrat vor Einleitung weiterer Verfahrensschritte zur „Annahme der Planunterlagen“ vorzulegen.

Der Stadtrat beschloss, die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren durchzuführen.

I. Änderung des Bebauungsplanes Bahlsmühle

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist, einen bisher im zentralen Versorgungsbereich der Stadt Montabaur ansässigen Bekleidungsmarkt in das Plangebiet zu verlagern. Dies insbesondere deshalb, da schon seit längerer Zeit ein dringender Erweiterungsbedarf besteht, der jedoch in der kleinteiligen und denkmalgeschützten Altstadtbebauung nicht realisiert werden kann.

Der Stadtrat beschloss mehrheitlich (15 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen) die Einleitung des Verfahrens zur I. Änderung des Bebauungsplanes "Bahlsmühle" sowie die Annahme der Entwürfe zur I. Änderung des Bebauungsplanes „Bahlsmühle“, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen sowie der Begründung.

Der Stadtrat beschloss, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen, dass die Planentwürfe zur I. Änderung des Bebauungsplanes "Bahlsmühle" für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden können. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange die Beteiligung der Nachbargemeinden einzuleiten.

Montabaur-Ettersdorf – Entwicklung eines kleinen Neubaugebietes im Bereich des Birkenweges

Der Stadtrat beschloss, kein Verfahren zur Ausweisung eines Wohngebietes in Montabaur-Ettersdorf zur Realisierung einer beidseitigen Bebauung am Birkenweg einzuleiten.

I. Änderung des Bebauungsplanes „In der Trabenau

Der Stadtrat nahm von den eingegangenen Anregungen und stimmte den Abwägungsvorschlägen zu. Des Weiteren stimmte der Stadtrat dem Entwurf zur I. Änderung des Bebauungsplanes „In der Trabenau“ einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zu.

Der Stadtrat beschloss, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung, den zeichnerischen und den textlichen Festsetzungen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen und Stellungnahmen einzuholen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet beschloss der Stadtrat, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung zu stellen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten.

Einleitung des Vergabeverfahrens für die händige Stadtbachsanierung unter der Kreissparkasse

Der Stadtrat beschloss, das Vergabeverfahren einzuleiten. Die Stadtbürgermeisterin wurde ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.

Die Vergabeentscheidung wird dem Stadtrat nach Abschluss des Vergabeverfahrens mitgeteilt.