Wir weisen darauf hin, dass die
Abgabefrist 15.März 2024
für die Anträge unbedingt eingehalten werden muss, später eingehende Anträge können nicht mehr angenommen werden. Dies hat zur Folge, dass die Lernmittel auf eigene Kosten beschafft werden müssen.
Die Anträge mit den erforderlichen Einkommensnachweisen können im Sekretariat der Schule oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach abgegeben werden.