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Kannenbäcker-Bote der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
Ausgabe 12/2023
Stadt Ransbach-Baumbach
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TV 08 Baumbach e.V.

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

Gemäß § 12 unserer Satzung laden wir hiermit ein zur Jahreshauptversammlung des TV 08 Baumbach e.V. für Dienstag, den 28.03.2023 um 19.00 Uhr in das Stadthallenrestaurant, Nebenraum, Rheinstraße 103, Ransbach-Baumbach.

Tagesordnung:

Begrüßung, Formalien, Feststellung der Tagesordnung, Totenehrung, Bericht des geschäftsführenden Vorstandes und Aussprache, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes

Berichte der Abteilungsleiter

1. Aerobic (mit den Gruppen: Aerobic, Pilates und Rückenfit), 2. Badminton, 3. Elementarsport, 4. Gymnastik Damen und Herren, 5. Kampfsport, 6. Leichtathletik/ Nordic Walking, 7. Schwimmen, 8. Senioren (mit den Gruppen: Fit for Fun, Seniorenmänner u. Rehasport), 9. Turnen, 10. Volleyball 11. Fußball

Neuwahlen:

Frauenwartin, Kassenprüfer/in

Bestätigung der Wahlen zur Jugendvertretung und Bericht der Jugendwartin

Information der Mitgliedersammlung zur neu erstellten Ehrenordnung, die durch den Hauptvorstand verabschiedet wurde

Beschlussfassung über vorliegende Anträge

- auf Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ab 01.07.2023 und somit Änderung der Beitragsordnung in § 4 Beiträge Absatz 8

Beitrag monatlich, Alt, Neu

1. Mitglied, € 6, € 8

2. Mitglied, € 5,50, € 6,50

3. Mitglied, € 3,50, € 4,50

4. Mitglied u. mehr, € 2, € 3

Minderbemittelte, € 2, € 2

Rentner, € 4,50, € 6

- auf Passusänderung in der Beitragsordnung ab 01.07.2023 in § 4, 4

Alt - Neu

(3) Die genannten Beitragssätze und Staffelungen beziehen sich auf die Mitglieder einer Familie mit Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und eingetragene Lebenspartnerschaften. Die Voraussetzungen sind ein gemeinsamer Haushalt aller Familienmitglieder und umfassen alle im Haushalt lebenden Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Alt

(4) Familienmitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben oder durch Umzug und/ oder Heirat aus der Familie ausscheiden, werden unterjährig zur Beitragszahlung nach dem Beitragssatz für das 1. Mitglied veranlagt. Somit rücken die anderen Familienmitglieder mit ihren Beitragssätzen auf. Die Beitragserhöhung erfolgt erst im darauffolgenden Quartal nach erreichen des 18. Lebensjahres.

Neu

(4) Familienmitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und sich noch in der Schule, dem Studium oder der Berufsausbildung befinden, werden bis zur Beendigung der Ausbildung mit dem reduzierten Beitrag veranschlagt. Ein Nachweis hierüber ist durch das Mitglied selbst zu erbringen. Alle anderen Familienmitglieder, die durch Umzug und/ oder Heirat aus der Familie ausscheiden oder die diesen Nachweis nicht erbringen, werden unterjährig zur Beitragszahlung nach dem Beitragssatz für das 1. Mitglied veranschlagt. Somit rücken die anderen Familienmitglieder mit ihren Beitragssätzen auf. Die Beitragserhöhung erfolgt erst im darauffolgenden Quartal nach Erreichen des 18. Lebensjahres. Bei Erbringung des Nachweises erfolgt die Reduzierung ebenfalls erst im darauffolgenden Quartal.

Ehrungen

Sonstiges

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins ab 18 Jahren.

Anträge an die Jahreshauptversammlung müssen spätestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich dem Hauptvorstand vorliegen.