Der Verbandsgemeinderat von Ransbach-Baumbach hat am 26.03.2026 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 16, 18 Abs. 3, 32 und 33 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach unterhält zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugendpflege, Erholung und sportlichen Betätigung der Bevölkerung in der Stadt Ransbach-Baumbach ein beheiztes Freibad und in der Ortsgemeinde Nauort ein Hallenbad.
Für die Benutzung eines Bades während der Badesaison werden folgende Gebühren erhoben:
Familien
Tageskarte — 12,00 €
Saisonkarte Freibad — 150,00 €
Saisonkarte Hallenbad — 90,00 €
Kombikarte Freibad + Hallenbad — 220,00 €
Erwachsene (ab 18 Jahre)
Tageskarte — 5,00 €
Tageskarte ermäßigt — 4,00 €
Abendticket (nur Freibad) — 4,00 €
10er Karte — 40,00 €
10er Karte ermäßigt — 30,00 €
25er Karte — 90,00 €
25er Karte ermäßigt — 70,00 €
Saisonkarte Freibad — 150,00 €
Saisonkarte Hallenbad — 90,00 €
Kombikarte Freibad + Hallenbad — 220,00 €
Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre)
Tageskarte — 3,50 €
Tageskarte ermäßigt — 3,00 €
Abendticket (nur Freibad) — 2,50 €
10er Karte — 25,00 €
10er Karte ermäßigt — 20,00 €
25er Karte — 55,00 €
25er Karte ermäßigt — 45,00 €
Saisonkarte Freibad — 120,00 €
Saisonkarte Hallenbad — 70,00 €
Kombikarte Freibad + Hallenbad — 160,00 €
a) Für die Benutzung eines Bades durch — 1,00 €
Schüler*innen innerhalb der Verbands- — pro Eintritt
gemeinde Ransbach-Baumbach
im Rahmen des Schulsports —
b) Für die Benutzung eines Bades durch — 1,10 €
Schüler*innen außerhalb der Verbands- — pro Eintritt
gemeinde Ransbach-Baumbach
im Rahmen des Schulsports
c) DLRG OG Ransbach-Baumbach — 0,00 €
kostenlose Nutzung der Bäder,
im Gegenzug wird vom DLRG
kostenlose Badeaufsicht durchgeführt
d) Für den Schwimmverein TV 08 Baumbach e.V. gilt eine gesonderte Regelung, wie in der VG-Ratssitzung vom 10.12.2025 beschlossen.
e) Für gewerbliche Nutzung — 30,00 €
(Schwimmschulen, VHS usw.) — pro Zeitstunde
f) Für besondere Personengruppen können abweichende Gebühren-regelungen getroffen werden.
Die Entscheidung hierüber trifft der Bürgermeister.
Die Gebührenpflicht entsteht mit Betreten eines Bades. Die Gebühr ist sofort fällig. Die Abrechnung mit gewerblichen Nutzern erfolgt nach Vereinbarung am Ende jeden Quartals sowie zum Saison- und Jahresende.
Kinder:
Kinder von 1 - 5 Jahre. Kinder unter 6 Jahren haben freien Eintritt.
Kinder- und Jugendliche:
Kinder- und Jugendliche von 6 - 17 Jahre.
Kinder unter 10 Jahren erhalten nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.
Ermäßigungen gegen Vorlage eines Nachweises auf den Normalpreis
(ausschließlich Tages- und Mehrfachkarten) erhalten:
| • | Schwerbehinderte |
| • | Inhaber einer Ehrenamtskarte |
| • | Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) |
| • | Personen im Berufsanerkennungsjahr (BAJ) |
| • | Absolventen eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) |
| • | ausgebildete Jugendleiter (JULeiCard) |
| • | Studenten |
| • | Rentner |
Saison- und Kombikarten sind hiervon ausgeschlossen.
| a) | Einzelkarten berechtigen am Tage der Ausgabe zum einmaligen Betreten des Bades und die Benutzung seiner Einrichtungen. |
| 10er Karten berechtigen zum zehnmaligen Betreten des Bades und | |
| 25er Karten berechtigen zum fünfundzwanzigmaligen Betreten des Bades zu den festgelegten Öffnungszeiten. | |
| b) | Saisonkarten und Kombikarten berechtigen zum Betreten des jeweiligen Bades und die Benutzung seiner Einrichtungen während einer Badesaison und werden auf Antrag ausgestellt. |
| c) | Familien-Saisonkarten und Familien-Kombikarten werden auf Antrag ausgestellt für Ehepaare, Alleinerziehende und in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen, die einen gemeinsamen Haushalt mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren führen. |
| Kinder vom 19. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres werden als solche ebenfalls berücksichtigt, sofern sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder den Wehr- oder Ersatzdienst leisten. | |
| Im Zweifelsfalle ist der Bezug von Kindergeld, das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses, der Besuch einer Schule sowie das Ableisten des Wehr- und Ersatzdienstes durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. | |
| d) | Abendtickets gelten ausschließlich unter der Woche im Freibad, ab 18.00 Uhr. Sie sind nicht an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen einlösbar. |
Diese Gebührensatzung gilt nicht für besondere Veranstaltungen, die in den Bädern durchgeführt werden. Hierfür wird jeweils eine gesonderte Gebührenregelung getroffen
| a) | Nach Entwertung der Tageskarte verliert diese Ihre Gültigkeit. Sie kann somit nicht wiederverwendet werden. Bei Verlassen des Bades und Wiedereintritt am gleichen Tag entstehen erneut Gebühren. |
| b) | Mehrfachkarten (10er und 25er Karten) sind 2 Jahre gültig. |
| c) | Saisonkarten sind nur für die jeweilige Saison (Freibad oder Hallenbad) gültig. |
| Als Badesaison gilt | |
| für das Freibad der Zeitraum vom 01. Mai bis 15. September eines Jahres | |
| für das Hallenbad der Zeitraum vom 01. Oktober bis 30. April eines Jahres | |
| d) | Kombikarten gelten von Mai bis April des folgenden Jahres (Freibad- plus Hallenbadsaison) oder von Oktober bis September des folgenden Jahres (Hallenbad- plus Freibadsaison). |
| Witterungs- oder technisch bedingte Abweichungen hiervon bleiben vorbehalten. Dies gilt auch für die Schließung eines Bades aus zwingendem Anlass. In beiden Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits entrichteter Gebühren. |
Die Haus- und Badeordnung ist Bestandteil der Satzung.
Diese Satzung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Fassungen und Änderungssatzungen.