gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden.
Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 3 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle 50,00 € abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.
Es wird gebeten, bei der Zahlung das Kassenkonto/Kassenzeichen anzugeben. Die Steuern und Abgaben können auf folgende Konten der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach überwiesen werden:
Nassauische Sparkasse, Kontoinhaber: Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
IBAN: DE06 5105 0015 0779 0020 20 BIC: NASSDE55XXX
Sparkasse Westerwald-Sieg, Kontoinhaber: Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
IBAN: DE57 5735 1030 0040 0000 10 BIC: MALADE51AKI
Diese Erinnerung gilt nicht für die Zahlungspflichtigen, die dem SEPA-Lastschriftverfahren zugestimmt haben. Hier wird der Betrag automatisch zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchten, finden Sie den entsprechenden Vordruck auf unserer Homepage www.ransbach-baumbach.de.