Mit der konstituierenden Sitzung des Landtags am 18. Mai 2026 hat der rheinland-pfälzische Landtag formal seine Arbeit aufgenommen. Nun beginnen auch die konkreten inhaltlichen Vorbereitungen des Parlaments mit der Konstituierung der Ausschüsse. Am 16. Juni 2026 hält Ministerpräsident Gordon Schnieder dann im Landtag seine erste Regierungserklärung. Einen Tag danach, am 17. Juni, findet hierzu die Aussprache der Fraktionen im Parlament statt.
Dies hatte der Ältestenrat in seiner konstituierenden Sitzung in dieser Woche beschlossen. Ebenfalls beschlossen hatte das Gremium den parlamentarischen Terminplan für dieses Jahr.
Im neuen Landtag wird es insgesamt 14 Ausschüsse geben. Diese sollen sich am 2. Juni 2026 konstituieren. Der Ältestenrat hat hierzu auch festgelegt, wer jeweils das Recht hat, den Ausschussvorsitz und die Stellvertretung zu übernehmen. Dieses Zugriffsverfahren richtet sich nach der Stärke der jeweiligen Fraktion. Folgende Ausschüsse werden im neuen Landtag gebildet:
| Ausschuss | Vorsitz | Stellvertretender Vorsitz |
| Ausschuss für Arbeit, Soziales, Familie und Jugend | SPD | CDU |
| Ausschuss für Gleichstellung und Frauen | BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN | CDU |
| Ausschuss für Umwelt und Forsten, für Landwirtschaft und Weinbau | CDU | AfD |
| Ausschuss für Inneres und Integration | SPD | CDU |
| Ausschuss für Verkehr und Mobilität | CDU | SPD |
| Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Digitalisierung und Staatsmodernisierung | CDU | AfD |
| Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz | SPD | CDU |
| Ausschuss für Kommunen, Bauen und Wohnen | CDU | SPD |
| Ausschuss für Bildung | AfD | CDU |
| Ausschuss für Gesundheit, Wissenschaft und Weiterbildung | SPD | AfD |
| Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima | AfD | SPD |
| Ausschuss für Medien, Sport, Ehrenamt und Europa | CDU | SPD |
| Petitionsausschuss | CDU | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
| Ausschuss für Kultur | AfD | CDU |
In den Ausschüssen sind jeweils zehn Abgeordnete, ebenfalls je nach Stärke der Fraktion, vertreten. Dies bedeutet, dass die CDU vier Abgeordnete, die SPD drei Abgeordnete, die AfD zwei Abgeordnete und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Abgeordneten im jeweiligen Ausschuss stellen können.
Für die Konstituierung der Fachausschüsse sieht die Geschäftsordnung des Landtags vor, dass der Präsident die Ausschüsse zu ihrer ersten Sitzung einberuft. In dieser Sitzung werden die Vorsitzenden gewählt. Für die Wahl genügt die einfache Mehrheit. Kommt die einfache Mehrheit für den Kandidaten oder die Kandidatin nicht zustande, bleibt das Benennungsrecht bei der Fraktion. Der Fraktion steht es frei, denselben Kandidaten oder dieselbe Kandidatin nochmals oder ein anderes Fraktionsmitglied vorzuschlagen.