Zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung wird am Dienstag, 18. Juli 2023, 18.30 Uhr in der Stadthalle Ransbach-Baumbach, Kleiner Saal, Rheinstraße 103, 56235 Ransbach-Baumbach eingeladen.
Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung und Bericht des Vorsitzenden |
| 2. | Totenehrung |
| 3. | Bericht der Kassenverwalterin |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Wahl eines Versammlungsleiters |
| 7. | Neuwahl des Vorstandes |
| 8. | Wahl der Kassenprüfer |
| 9. | Satzungsänderungen: |
| 1. § 2 (Aufgaben des Vereins) |
| Alte Absatznummer: |
| (4) Der Verein strebt Kostendeckung an. Er hat nicht die Absicht, Gewinne zu erzielen. Etwaige Gewinne dürfen lediglich dem Ausgleich etwaiger Verluste dienen. |
| Neuer Absatz, Änderung Absatznummer: |
| (4) Der/die Kassenwart/in erhält einen Dienstvertrag (im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses). Entsprechende Regelung gilt im Vertretungsfall. |
| (5) Der Verein strebt Kostendeckung an. Er hat nicht die Absicht, Gewinne zu erzielen. Etwaige Gewinne dürfen lediglich dem Ausgleich etwaiger Verluste dienen. |
| 2. § 11 (Einladung zur Mitgliederversammlung) |
| Alte Formulierung: |
| Die Einladung der vom Vorstand einberufenen ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung oder Einladung per E-Mail an alle Mitglieder. Bei Familienmitgliedern, die in Hausgemeinschaft mit einem Mitglied leben, erfolgt die Einladung an den Haushaltsvorstand. Dabei sind die vorliegenden Anträge im Wortlaut bekannt zu geben. In dringenden Fällen kann die Einladungsfrist verkürzt werden. |
| Neue Formulierung: |
| § 11 Einladung zur Mitgliederversammlung |
| Die Einladung der vom Vorstand einberufenen ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung. Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach unter Bekanntgabe des Termins und der Tagesordnung. Mitglieder, von denen eine E-Mailadresse vorliegt, werden per E-Mail eingeladen. Mitglieder, die außerhalb des Verbreitungsgebietes des Mitteilungsblattes wohnen und von denen keine E-Mailadresse vorliegt, werden schriftlich eingeladen. In dringenden Fällen kann die Einladungsfrist verkürzt werden. |
| 3. § 15 (Vorstand) |
| Alte Formulierung: |
| (1) Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern. |
| Diese sind |
| Der Vorsitzende |
| Der stellvertretende Vorsitzende |
| Der Schriftführer |
| Der Kassenwart |
| Der stellvertretende Kassenwart |
| Der Pressewart |
| Zwei Beisitzer |
| Neue Formulierung: |
| (1) Der Vorstand besteht aus 8 Mitgliedern. |
| Diese sind |
| Vorsitzende/r |
| Stellvertretende/r Vorsitzende/r |
| Schriftführer/in |
| Kassenwart/in |
| Stellvertretende/r Kassenwart/in |
| Pressewart/in |
| Zwei Beisitzer/innen |
| 7. | Haushaltsplan 2023/24 |
| 8. | Ausblick Veranstaltungen 2023 - 2025 |
| 9. | Verschiedenes |