aufgrund der Regenfälle und der warmen Temperaturen der vergangenen Wochen ist die Vegetation stark gewachsen. Hecken, Sträucher und Büsche ragen vielerorts in den öffentlichen Verkehrsraum hinein. Wir möchten daher alle Grundstückseigentümer bitten, den Rückschnitt vorzunehmen - insbesondere dort, wo Gehwege oder Straßen beeinträchtigt werden.
Der anfallende Grünschnitt ist ordnungsgemäß zu entsorgen - entweder über den Grünschnittplatz Ihrer Gemeinde oder den Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB). Bitte nutzen Sie ausschließlich die dafür vorgesehenen Entsorgungswege.
Auch der Rasen wächst derzeit besonders schnell und muss regelmäßig gemäht werden. Da das Rasenmähen mit Lärm verbunden ist, sind bestimmte Ruhezeiten einzuhalten, um Nachbarschaftskonflikte zu vermeiden:
Betriebszeiten für Rasenmäher durch Privatpersonen:
Besonders lärmintensive Gartengeräte (z.B. Freischneider, Rasentrimmer, Laubbläser/-sammler):
Für gewerbliche Betriebe gelten in Bezug auf das Rasenmähen keine Einschränkungen zur Mittagszeit. Die Nutzung besonders lärmintensiver Gartengeräte ist jedoch auch im gewerblichen Bereich nur werktags zu den oben genannten Zeiten zulässig.
Sollte es zu Lärmbelästigungen kommen, empfehlen wir zunächst das Gespräch mit dem Verursacher. Bleibt dies ohne Erfolg, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt. Für gewerbliche Fälle ist die Regionalstelle der Gewerbeaufsicht der SGD Nord in Koblenz zuständig.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und helfen Sie mit, ein angenehmes Miteinander zu bewahren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!