Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht
Der in der Haushaltssatzung auf 320.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf Grundlage der vorgelegten Liquiditätsplanung gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 32i.V.m. § 93 Abs. 5 S. 2 und § 105 Abs. 3 GemO genehmigt.
Gegen die nicht genehmigungspflichtigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2025 des Kindergartenzweckverbandes Haiderbach oder die Festsetzungen des Haushaltsplans einschließlich seiner Bestandteile werden keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2025 des Zweckverbandes Kindertagesstätte Haiderbach liegen in der Zeit
von Freitag, den 11.07.2025
bis einschließlich Montag, den 21.07.2025,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Zimmer 205, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz).