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Kannenbäcker-Bote der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
Ausgabe 3/2026
VG Ransbach Baumbach
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Sonstige amtliche Mitteilungen

Änderungen bei Bauanträgen - Verpflichtung zur Digitalisierung

Ab dem 1. Januar 2026 treten Änderungen in der Landesbauordnung und somit im Bauantragsverfahren in Kraft.

Durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) sind die Verwaltungen von Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen verpflichtet, die Digitalisierung anzubieten.

Mit diesem Datum können im Westerwaldkreis Bauanträge nur noch digital eingereicht werden. Ziel ist es, Bauanträge schneller, transparenter und vollständig digital bearbeiten zu können.

Künftig müssen Bauanträge und Bauvoranfragen direkt bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt ausschließlich digital und über einen bauvorlagenberechtigten Architekten, Ingenieur oder Handwerksbetrieb oder über Ihren digitalen Personalausweis.

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Die erforderlichen Bauunterlagen sind als PDF-Dateien auf der folgenden Internetseite zu übermitteln

https://rp.digitalebaugenehmigung.de/lk-westerwaldkreis/

Ein Vorteil dieses Verfahrens ist, dass der Antragsteller den aktuellen Bearbeitungsstand des Bauantrags jederzeit online einsehen und die Bauherrin oder den Bauherrn über den Fortschritt informieren kann.

Bitte beachten Sie, dass die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach ab diesem Zeitpunkt keine Bauanträge oder Bauvoranfragen mehr annehmen darf.

Unterlagen, die dennoch bei der Verbandsgemeinde eingehen, müssen leider an die Antragsteller zurückgesandt werden.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig mit einem bauvorlagenberechtigten Fachbetrieb in Verbindung zu setzen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Umsetzung des neuen Verfahrens.

Fachbereich II Bauen und Umwelt
der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach