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Kannenbäcker-Bote der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
Ausgabe 37/2023
VG Ransbach Baumbach
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Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Öffentliche Bekanntmachung

gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50 in 56235 Ransbach-Baumbach, beantragt gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31.07.2009, (BGBl. I Nr. 51, S. 2585 ff.) in der derzeit gültigen Fassung eine Plangenehmigung für den Wehrrückbau am „Kleinen Saynbach“ (Gewässer III. Ordnung) in der Gemarkung Oberhaid, Flur 2, Flurstück 88 sowie in der Gemarkung Selters, Flur 41, Flurstück 36.

Das Vorhaben ist entsprechend § 7 Abs. 2 des UVPG vom 24.02.2010 (BGBl. Teil I S. 94) in der aktuellen Fassung in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben) einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles zu unterziehen.

Eine im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte derartige Vorprüfung hat ergeben, dass besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.

Da durch die Maßnahme das Gewässer im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie jedoch ökologisch deutlich verbessert wird, sind erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt nicht zu erwarten.

Somit besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 des UVPG wird demnach bekannt gemacht, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach erfolgter standortbezogener Vorprüfung des Einzelfalls unterbleibt.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Montabaur, 5. September 2023
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Im Auftrag:
Olaf Glasner
- Amtsrat -