Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Landrätin/Landrats des Westerwaldkreises und am Sonntag, dem 09. März 2025, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Landrätin/Landrats statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 17.01.2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.