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Kannenbäcker-Bote der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
Ausgabe 8/2026
VG Ransbach Baumbach
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Heckenrückschnitt nur noch bis Ende Februar erlaubt

Der Frühling steht vor der Tür - und mit ihm beginnt auch die Brutzeit unserer heimischen Tiere.

Deshalb möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass Hecken, Sträucher und Gebüsche nur noch bis Ende Februar zurückgeschnitten werden dürfen.

Ab 1. März bis Ende September ist das Schneiden von Hecken nicht mehr erlaubt.

In dieser Zeit brüten viele Vögel, und auch andere Tiere nutzen die Gehölze als wichtigen Lebensraum. Grundlage dafür ist § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes, der dem Schutz von Brut- und Nistplätzen dient.

Bitte erledigen Sie notwendige Rückschnitte rechtzeitig und helfen Sie mit, unsere Natur und Tierwelt zu schützen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!

Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach
-Örtliche Ordnungsbehörde-