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Kannenbäcker-Bote der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
Ausgabe 9/2026
VG Ransbach Baumbach
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Mitteilungen anderer Behörden und Organisationen

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden -Schutzbereichbehörde-

I.
Feststellungsbescheid
Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung

Mit Anordnung vom 28. Januar 2019, BMVg IUD I 6 - Anordnung-Nr.: IV/701/GE wurde ein Gebiet in den Verbandsgemeinden Wirges, Ransbach-Baumbach, Höhr-Grenzhausen und Montabaur, Landkreis Westerwaldkreis, Bundesland Rheinland-Pfalz, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Köppel SAR erklärt.

Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 u. 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBL I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBL I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung noch vorliegen.

II.
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe

Widerspruch beim

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz

und Dienstleistungen der Bundeswehr

Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden

-Schutzbereichbehörde-

Moltkering 9

65189 Wiesbaden

erhoben werden.

III.
Hinweise

Der Feststellungsbescheid der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz

und Dienstleistungen der Bundeswehr

Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden

-Schutzbereichbehörde-

Moltkering 9

65189 Wiesbaden

beim

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Koblenz

Augusta-Kaserne

Ellingshohl 69-75

56076 Koblenz

sowie beim

Rathaus der Verbandsgemeinde Wirges

Bahnhofstraße 10

56422 Wirges

der

Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach

Rheinstraße 50

56235 Ransbach-Baumbach

der

Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

Rathausstraße 48

56195 Höhr-Grenzhausen

oder der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Konrad-Adenauer-Platz 8

56410 Montabaur

eingesehen werden.

Die Unterlagen sind den Beteiligten nur bekanntzugeben, soweit sie von dieser Anordnung betroffen sind (§ 2 Abs. 1 Schutzbereichgesetz).

Im Auftrag
Arzer