Mit Anordnung vom 28. Januar 2019, BMVg IUD I 6 - Anordnung-Nr.: IV/701/GE wurde ein Gebiet in den Verbandsgemeinden Wirges, Ransbach-Baumbach, Höhr-Grenzhausen und Montabaur, Landkreis Westerwaldkreis, Bundesland Rheinland-Pfalz, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Köppel SAR erklärt.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 u. 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBL I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBL I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung noch vorliegen.
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch beim
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden
-Schutzbereichbehörde-
Moltkering 9
65189 Wiesbaden
erhoben werden.
Der Feststellungsbescheid der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden
-Schutzbereichbehörde-
Moltkering 9
65189 Wiesbaden
beim
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Koblenz
Augusta-Kaserne
Ellingshohl 69-75
56076 Koblenz
sowie beim
Rathaus der Verbandsgemeinde Wirges
Bahnhofstraße 10
56422 Wirges
der
Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach
Rheinstraße 50
56235 Ransbach-Baumbach
der
Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Rathausstraße 48
56195 Höhr-Grenzhausen
oder der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur
eingesehen werden.
Die Unterlagen sind den Beteiligten nur bekanntzugeben, soweit sie von dieser Anordnung betroffen sind (§ 2 Abs. 1 Schutzbereichgesetz).