Titel Logo
Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht über die Sitzung des Rates der Gemeinde Seck am 18.12.2023

Top 1 Einwohnerfragen

Kein Beitrag

Top 2 Forstwirtschaft. Information über die Betriebsergebnisse im Gemeindewald für das Rechnungsjahr 2022

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 23.395,10 Euro ab. Im Haushalt für das Jahr 2022 war ein Jahresergebnis in Höhe von minus 22.000 Euro prognostiziert. Das Finanzergebnis ist damit um 45.395,10 Euro höher als im Haushalt 2022 veranschlagt. Dies resultiert in erster Linie aus der sehr hohen Menge an verkauften „Käfer-Holz“ (Fichte).

Top 3 Forstwirtschaft. Beratung und Beschlussfassung über die Forstwirtschaftspläne im Gemeindewald für das Rechnungsjahr 2024

Auf der Ausgabenseite werden für das Jahr 2024 insgesamt 65.825 Euro veranschlagt, an Einnahmen 38.384 Euro. Das Betriebsergebnis wird somit mit einem Minus von 27.441 Euro prognostiziert. Bei den Aufwendungen sind die Instandsetzung von Wegen mit enthalten. Die Forstwirtschaftspläne für das Rechnungsjahr 2024 wurden in der vorliegenden Form einstimmig beschlossen. Die Brennholzpreise werden unverändert in das Jahr 2024 übernommen.

Top 4 Bericht des Ortsbürgermeisters gemäß § 33 Gemeindeordnung (GemO)

1. Termine

  • 06.01.2024: Ansitzdrückjagd in den Jagdrevieren Seck-West und Seck-Ost.
  • 13.01.2024: Abholung der ausgedienten Weihnachtsbäume durch die Jugendfeuerwehr.
  • 24.01.2024: Startgespräch zur Erstellung des Hochwasser- und Starkregen-Vorsorgekonzeptes für unsere Gemeinde. Danach wird öffentlich zu Ortsbegehungen und Bürger-Workshops eingeladen.

2. Gemeindezentrum

  • Baumaßnahmen laufen zuverlässig nach dem Bauzeitenplan.

3. Sonstiges

  • Abdruck des Termins der Secker Kirmes im aktuellen Mitteilungsblatt war ein Redaktionsversehen.
    Richtig ist: 12.07. bis 15.07.2024.
  • Im Bereich des Marktplatzes und der Toilettenanlagen sind umfangreiche Reparaturarbeiten an den Abwasserkanälen erforderlich. In erster Linie sind zahlreiche Schäden durch das Einwachsen von Baumwurzeln entstanden.
  • Eine Halterung für einen Weihnachtsbaum an der Ostseite der Buswartehalle am Brunnen wurde angebracht.

Top 5 Haushalt für das Rechnungsjahr 2024. Beratung und Beschlussfassung über die Eckpunkte des Haushaltes und den damit verbundenen Maßnahmenplan

Einstimmig hat der Gemeinderat die vorgeschlagenen Eckpunkte und den damit verbundenen Maßnahmenplan für die Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2024 beschlossen. Der Haushalt für das Jahr 2024 wird hauptsächlich auf den Erhalt der Infrastruktur, der Finanzierung der beschlossenen Erschließungen im Baugebiet „Klosterwiese“ und den Neubau des Gemeindezentrums ausgerichtet sein.

Top 6 Bauangelegenheiten. Beratung und Beschlussfassung zur Fertigstellung der Erschließungsanlagen im Baugebiet „Klosterwiese“; hier: Anerkennung der überarbeiteten Entwurfsplanung

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 09.03.2023 anerkannte Entwurfsplanung wurde anhand der bei der Anliegerversammlung am 05.10.2023 herausgearbeiteten Änderungsansätze aktualisiert vom Gemeinderat beschlossen. Es wird u. a. eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßenführung „Klosterweg“ zum Übergang zum „Kornrain“ realisiert.

In den Top 7 bis Top 14 wurde die Fertigstellung der Verkehrsanlage „Klosterwiese“ mit den Straßenzügen Klosterweg, Kornrain und Wesbachring sowie die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage „Klosterwiese“ mit dem Straßenzug „Klosterwiese“ jeweils als Bauprogramm beschlossen. Weiterhin sind die Straßenbeleuchtung, die notwendigen Vermessungsarbeiten und evtl. Bodengutachten bzw. evtl. Grundstückskäufe Bestandteil dieser Bauprogramme.

Ferner hat der Gemeinderat vor dem Hintergrund der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Beitragssatzung die Erhebung von Vorausleistungen in Höhe von 90 % des Anliegeranteils beschlossen. Die Berechnung der Vorausleistungen basiert auf den Submissionsergebnissen und weiterer, bisher tatsächlich entstandener beitragsfähiger Kosten, die nicht im Leistungsverzeichnis bzw. dem Submissionsergebnissen enthalten sind bzw. auch auf Grundlage von geschätzten Kosten. Die Vorausleistungen sollen mit Baubeginn erhoben werden.