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Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Rehe

3. Änderung des Bebauungsplanes „Alsberg-Weg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.10.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Alsberg-Weg“ zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekanntgemacht. Um die Straßenführung der „Bahnhofstraße“ im Bebauungsplan den vorhandenen Örtlichkeiten anzupassen und die Ortsentwicklung weiter positiv zu fördern ohne den Dorfcharakter zu stören ist der Bebauungsplan im Bereich des Flurstückes 68/2 in Flur 18 zu ändern. Durch den Entfall der Verkehrsfläche auf der Parzelle 68/2 in Flur 18 und der Änderung der Baugrenzen in diesem Bereich wird ein zusammenhängendes Baufeld geschaffen, auf welchem eine zielgerichtete Bebauung möglich ist.

Entgegenstehende Festsetzungen des Bebauungsplans „Alsberg-Weg“ werden mit Rechtskrafterlangung dieser Bebauungsplanänderung ungültig. Die sonstigen textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Alsberg-Weg“ bleiben, sofern sie nicht von dieser Änderung tangiert werden, von der Planänderung unberührt und haben auch weiterhin Gültigkeit.

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, bedarf es des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB nicht. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.

In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat für die Änderung des o. g. Bebauungsplanes die Offenlage und die Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange im Parallelverfahren beschlossen.

Der Änderungsentwurf liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod, Hauptstraße 55, 56477 Rennerod, Zimmer 008 im Erdgeschoss, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr) oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (Telefonnummern 02664 5067 46 oder 5067 48) zur Einsicht öffentlich aus.

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 BauGB sollen die Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch übermittelt werden. Anregungen können während der Dauer der Veröffentlichung bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingebrachte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.rennerod.de bis einschließlich 16.02.2024 veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Zeit der Offenlage auch unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.rennerod.de/vg_rennerod/Bauen%20&%20Umwelt/Oeffentlichkeitsbeteiligung%20Bauleitplanung/

http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20938

Rehe, den 05.01.2024
gez. Johannes Beul
Ortsbürgermeister