Gemäß § 11 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz vom 09.07.2010 i.V.m. der Satzung der Jagdgenossenschaft Elsoff (Westerwald) werden die Grundstückseigentümer (Jagdgenossinnen / Jagdgenossen) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Elsoff (Westerwald), denen die Grundflächen der Ortsgemeinde / Gemarkung Elsoff (Westerwald) und Mittelhofen angehören, zu einer Versammlung auf Montag, den 31.03.2025, 19:00 Uhr nach Elsoff (Westerwald) in das Dorfgemeinschaftshaus, Alte Schulstr. 10 recht herzlich eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Neuwahl des Jagdvorstandes 2025-2030 |
| 2. | Verschiedenes, Wünsche, Anregungen |
| Es wird darauf hingewiesen, dass | |
| • | sich jede Jagdgenossin / Jagdgenosse durch die Ehegattin / Ehegatten, Lebenspartnerin / Lebenspartner, durch eine Verwandte / Verwandten gerader Linie, durch eine von dem Mitglied beschäftigte Person oder durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. |
| • | Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (z.B. bebaute Ortslage), der Jagdgenossenschaft nicht angehören. |
| • | die Jagdgenossen das Jagdkataster bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod in 56477 Rennerod, Hauptstraße 55, Zimmer 104 einsehen können. |