Gemäß § 11 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz vom 09.07.2010 i.V.m. der Satzung der Jagdgenossenschaft Willingen werden die Grundstückseigentümer (Jagdgenossinnen / Jagdgenossen) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Willingen, denen die Grundflächen der Ortsgemeinde / Gemarkung Willingen angehören, zu einer Versammlung auf Mittwoch, den 02.04.2025, 19:00 Uhr nach Willingen in das Dorfgemeinschaftshaus, Bergstr. 2 recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Neuwahl des Jagdvorstandes 2025-2030
2. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
| Es wird darauf hingewiesen, dass | |
| • | sich jede Jagdgenossin / Jagdgenosse durch die Ehegattin / Ehegatten, Lebenspartnerin / Lebenspartner, durch eine Verwandte / Verwandten gerader Linie, durch eine von dem Mitglied beschäftigte Person oder durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. |
| • | Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (z.B. bebaute Ortslage), der Jagdgenossenschaft nicht angehören. |
| • | die Jagdgenossen das Jagdkataster bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod in 56477 Rennerod, Hauptstraße 55, Zimmer 101 einsehen können. |