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Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Willingen für die Jagdgenossenschaft Willingen: Jagdgenossenschaftsversammlung

Jagdgenossenschaftsversammlung

Gemäß § 11 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz vom 09.07.2010 i.V.m. der Satzung der Jagdgenossenschaft Willingen werden die Grundstückseigentümer (Jagdgenossinnen / Jagdgenossen) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Willingen, denen die Grundflächen der Ortsgemeinde / Gemarkung Willingen angehören, zu einer Versammlung auf Mittwoch, den 02.04.2025, 19:00 Uhr nach Willingen in das Dorfgemeinschaftshaus, Bergstr. 2 recht herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1. Neuwahl des Jagdvorstandes 2025-2030

2. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen

Es wird darauf hingewiesen, dass

sich jede Jagdgenossin / Jagdgenosse durch die Ehegattin / Ehegatten, Lebenspartnerin / Lebenspartner, durch eine Verwandte / Verwandten gerader Linie, durch eine von dem Mitglied beschäftigte Person oder durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (z.B. bebaute Ortslage), der Jagdgenossenschaft nicht angehören.

die Jagdgenossen das Jagdkataster bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod in 56477 Rennerod, Hauptstraße 55, Zimmer 101 einsehen können.

56479 Willingen, den 06.03.2025
gez. Klaus Wehr, Jagdvorsteher