Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 durch die Ortsgemeinden Vorschlagslisten zu erstellen.
Demzufolge hat die Ortsgemeinde Homberg 1 Person vorzuschlagen.
Da hierüber in der nächsten Gemeinderatssitzung am Mittwoch, dem 12.04.2023 entschieden werden soll werden Bewerber*innen bzw. Interessent*innen gebeten, sich bis zum 05.04.2023 beim Ortsbürgermeister zu melden.