Vorbereitung der Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028
Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 durch die Ortsgemeinde Vorschlagslisten zu erstellen. Die Ortsgemeinde kann eine Person vorschlagen.
Wenn Sie Interesse an einer Bewerbung für die Wahl zum Schöffen haben, melden Sie sich bitte beim Ortsbürgermeister. Die Wahl bzw. Abstimmung erfolgt dann in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen (bis spätestens 30.06.2023).