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Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Rennerod für das Jahr 2024

vom 14.12.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1.) im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf  —  12.438.000,00 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf  —  12.312.500,00 €

der Jahresüberschuss/

Jahresfehlbetrag auf  —  125.500,00 €

2.) im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf  —  748.800,00 €

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeiten auf  —  1.025.300,00 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeiten auf  —  5.452.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  - 4.4.26.700,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  3.677.900,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0,00 €

verzinste Kredite auf  —  0,00 €

zusammen auf  —  0,00 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)

führen können, wird festgesetzt auf —  0,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  0,00 €

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  —  0,00 €

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  —  600.000,00 €

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen

für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Wasserversorgung  —  3.438.100,00 €

Abwasserbeseitigung  —  4.978.800,00 €

zusammen auf  —  8.416.900.00 €

2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Wasserversorgung  —  1.000.000,00 €

Abwasserbeseitigung  —  1.500.000,00 €

zusammen auf  —  2.500.000,00 €

3. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

Wasserversorgung  —  1.100.000,00 €

Abwasserbeseitigung  —  2.220.000,00 €

zusammen auf  —  3.320.000,00 €

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionkredite aufgenommen werden müssen

Wasserversorgung  —  1.100.000,00 €

Abwasserbeseitigung  —  2.220.000,00 €

zusammen auf  —  3.320.000,00 €

§ 6

Verbandsgemeindeumlage

Gem. § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf  —  30,5 v. H.

festgesetzt.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022  —  29.141.730,02 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023  —  29.159.130,02 €

und voraussichtlich

zum 31.12.2024  —  29.284.630,02 €

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000.000 EUR überschritten sind.

§ 9

Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 EUR sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre ersterecken.

§ 10

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in - 0 - Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in - 0 - Fällen zugelassen.

§ 11

Leistungszahlungen

Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42 a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamtinnen und Beamte werden nicht festgesetz

§ 12

Weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 GemO, z.B. zur Bewirtschaftung oder zum Stellenplan, wurden nicht getroffen.

§ 13

Gebühren und Beiträge

Die laufenden Entgelte werden gem. Verbandsgemeinderatsbeschluss vom 29.09.2022 wie folgt festgesetzt:

1.1 Wasserversorgung

1.1.1. Die Gebühren für die Entnahme von Wasser, einschließlich Wassercent werden auf 1,79 € je cbm Wasserverbrauch zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer festgesetzt.

1.1.2. Der wiederkehrende Beitrag für jede Wohneinheit beträgt jährlich 82,50 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

1.1.3. Der wiederkehrende Beitrag je Einwohnergleichwert beträgt jährlich 27,50 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

1.1.4. Bei Neubauten wird der Wasserverbrauch während der Bauzeit mit einer Pauschale von 0,08 € je cbm umbauter Raum zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet.

1.2 Abwasserbeseitigung

1.2.1. Die Gebühren für die Beseitigung des Schmutzwassers einschließlich Abwasserabgabe werden auf 1,79 € je cbm Schmutzwassermenge festgesetzt.

1.2.2. Der wiederkehrende Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt für jede Wohneinheit jährlich 112,50 €.

1.2.3. Der wiederkehrende Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt je Einwohnergleichwert jährlich 37,50 €.

1.2.4. Der wiederkehrende Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt jährlich 0,40 € je qm mögliche Abflussfläche.

1.3. Für die laufenden Entgelte der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden Vorausleistungen erhoben. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltschuld des Vorjahres oder dem voraussichtlichen Entgelt für das laufende Jahr, hilfsweise nach der Entgelthöhe in vergleichbaren Fällen.

1.4. Der vom Straßenbaulastträger zu zahlende Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung von Gemeindestraßen wird auf 0,55 € je qm Straßenfläche festgesetzt.

Die einmaligen Beiträge werden gem. Verbandsgemeinderatsbeschluss vom 16.12.2010 und 13.12.2018 wie folgt festgesetzt:

2.1.Wasserversorgung

Der einmalige Beitrag beträgt 2,07 € je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.2. Abwasserbeseitigung

2.2.1. Der einmalige Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt 2,35 € je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse.

2.2.2. Der einmalige Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt 5,44 € je qm mögliche Abflussfläche.

2.2.3. Der vom Straßenbaulastträger zu zahlende Investitionskostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung von Gemeindestraßen wird je qm Straßenfläche für ab 2019 beauftragte Maßnahmen festgesetzt auf 24,81 € in offener Bauweise (sowohl Sanierung, als auch erstmalige Herstellung) und auf 10,63 € in geschlossener Bauweise (sogenannte "Inliner" -Verfahren).

Für vor 2019 beauftragte Maßnahmen werden weiterhin 10,07 € je qm Straßenfläche festgesetzt.

Verbandsgemeindeverwaltung
Gerrit Müller, Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

oder:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom vorgelegt worden.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.04.2024 bis 08.05.2024 während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung in 56477 Rennerod, Hauptstr. 55, Zimmer 103 öffentlich aus.

Rennerod, den 14.12.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod
Gerrit Müller, Bürgermeister