Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden:
1.) im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag
der Erträge auf — 12.438.000,00 €
der Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf — 12.312.500,00 €
der Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag auf — 125.500,00 €
2.) im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf — 748.800,00 €
die Einzahlungen
aus Investitionstätigkeiten auf — 1.025.300,00 €
die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeiten auf — 5.452.000,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — - 4.4.26.700,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 3.677.900,00 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0,00 €
verzinste Kredite auf — 0,00 €
zusammen auf — 0,00 €
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)
führen können, wird festgesetzt auf — 0,00 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0,00 €
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 0,00 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 600.000,00 €
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Wasserversorgung — 3.438.100,00 €
Abwasserbeseitigung — 4.978.800,00 €
zusammen auf — 8.416.900.00 €
2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Wasserversorgung — 1.000.000,00 €
Abwasserbeseitigung — 1.500.000,00 €
zusammen auf — 2.500.000,00 €
3. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Wasserversorgung — 1.100.000,00 €
Abwasserbeseitigung — 2.220.000,00 €
zusammen auf — 3.320.000,00 €
darunter:
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionkredite aufgenommen werden müssen
Wasserversorgung — 1.100.000,00 €
Abwasserbeseitigung — 2.220.000,00 €
zusammen auf — 3.320.000,00 €
Gem. § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf — 30,5 v. H.
festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 — 29.141.730,02 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 — 29.159.130,02 €
und voraussichtlich
zum 31.12.2024 — 29.284.630,02 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000.000 EUR überschritten sind.
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 EUR sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre ersterecken.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in - 0 - Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in - 0 - Fällen zugelassen.
Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42 a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamtinnen und Beamte werden nicht festgesetz
Weitere Bestimmungen gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 GemO, z.B. zur Bewirtschaftung oder zum Stellenplan, wurden nicht getroffen.
Die laufenden Entgelte werden gem. Verbandsgemeinderatsbeschluss vom 29.09.2022 wie folgt festgesetzt:
1.1 Wasserversorgung
1.1.1. Die Gebühren für die Entnahme von Wasser, einschließlich Wassercent werden auf 1,79 € je cbm Wasserverbrauch zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer festgesetzt.
1.1.2. Der wiederkehrende Beitrag für jede Wohneinheit beträgt jährlich 82,50 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
1.1.3. Der wiederkehrende Beitrag je Einwohnergleichwert beträgt jährlich 27,50 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
1.1.4. Bei Neubauten wird der Wasserverbrauch während der Bauzeit mit einer Pauschale von 0,08 € je cbm umbauter Raum zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet.
1.2 Abwasserbeseitigung
1.2.1. Die Gebühren für die Beseitigung des Schmutzwassers einschließlich Abwasserabgabe werden auf 1,79 € je cbm Schmutzwassermenge festgesetzt.
1.2.2. Der wiederkehrende Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt für jede Wohneinheit jährlich 112,50 €.
1.2.3. Der wiederkehrende Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt je Einwohnergleichwert jährlich 37,50 €.
1.2.4. Der wiederkehrende Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt jährlich 0,40 € je qm mögliche Abflussfläche.
1.3. Für die laufenden Entgelte der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden Vorausleistungen erhoben. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltschuld des Vorjahres oder dem voraussichtlichen Entgelt für das laufende Jahr, hilfsweise nach der Entgelthöhe in vergleichbaren Fällen.
1.4. Der vom Straßenbaulastträger zu zahlende Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung von Gemeindestraßen wird auf 0,55 € je qm Straßenfläche festgesetzt.
Die einmaligen Beiträge werden gem. Verbandsgemeinderatsbeschluss vom 16.12.2010 und 13.12.2018 wie folgt festgesetzt:
2.1.Wasserversorgung
Der einmalige Beitrag beträgt 2,07 € je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.2. Abwasserbeseitigung
2.2.1. Der einmalige Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt 2,35 € je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse.
2.2.2. Der einmalige Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt 5,44 € je qm mögliche Abflussfläche.
2.2.3. Der vom Straßenbaulastträger zu zahlende Investitionskostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung von Gemeindestraßen wird je qm Straßenfläche für ab 2019 beauftragte Maßnahmen festgesetzt auf 24,81 € in offener Bauweise (sowohl Sanierung, als auch erstmalige Herstellung) und auf 10,63 € in geschlossener Bauweise (sogenannte "Inliner" -Verfahren).
Für vor 2019 beauftragte Maßnahmen werden weiterhin 10,07 € je qm Straßenfläche festgesetzt.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.
oder:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom vorgelegt worden.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.04.2024 bis 08.05.2024 während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung in 56477 Rennerod, Hauptstr. 55, Zimmer 103 öffentlich aus.