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Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hüblingen

Widmung von Verkehrsflächen

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz ergeht folgende Widmungsverfügung:

I.

Durch Beschluss des Gemeinderates der Ortsgemeinde Hüblingen vom 25.04.2023 erhält die Straßenparzelle 393 in Flur 17 (Teilfläche) beginnend an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zur Straßenparzelle 231 in Flur 21 auf einer Länge von ca. 23 Meter und endet in Höhe der aktuellen Einfahrt zum Grundstück, Flur 79/1 in Flur 21, die Eigenschaft einer Gemeindestraße (Ortsstraße im Sinne des § 3 Ziffer 3a des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz). Die Widmung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.

II.

Gegen die Ziffer I. dieser Anordnung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 55, 56477 Rennerod, zu erheben. Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 55, 56477 Rennerod

2.

durch E.-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an: vg.rennerod@poststelle.rlp.de

erhoben werden.

Rennerod, den 15.05.2023
(Siegel) Gerrit Müller, Bürgermeister
Hüblingen, den 13.05.2023
(Siegel) Wolfgang Kämpchen, Ortsbürgermeister