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Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bericht über die Sitzung des Rates der Gemeinde Seck am 16.05.2023

TOP 1

Einwohnerfragen.

Kein Beitrag.

TOP 2

Bericht des Ortsbürgermeisters gemäß § 33 Gemeindeordnung (GemO).

1. Termine

• 28.05.: ab 10.00 Uhr Kapellenfest auf dem Beilstein.

• 08.06.: Eucharistiefeier mit Fronleichnamsprozession, anschließend offene Probe des Musikvereins auf dem Marktplatz.

• 18.06.: ab 10.00 Uhr „Klosterfrühschoppen“ im Innenhof der Klosterruine unter Mitwirkung des Musikvereins und des Männerchors.

• 20.06., 19 Uhr Informationsveranstaltung zum neuen Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in der Grillhütte (nur für Secker Einwohnerinnen und Einwohner).

• 22.06.: Bücherei: 15 Uhr Dorfrallye für Kinder im Alter von 5-9 Jahren jeweils mit Begleitperson. Start ist am Bücherei-Container. Vorherige Anmeldung erforderlich.

• 25.06.: Jubiläumsveranstaltung 50 Jahre kommunale Kindertagesstätte Pusteblume Seck unter Mitwirkung des Musikvereins.

• 07.07. bis 10.07.: Traditionelle Secker Kirmes. Veranstalter: Musikverein Seck e. V.

• 31.08.: Fahrt 65 plus.

2. Kindertagesstätte

• Wie im Haushalt veranschlagt, wird als Ersatz für die entfernte Röhrenanlage ein neues Spielgerät für rund 4.000 Euro beschafft.

• Das noch ausstehende Schild „Kommunale Kindertagesstätte Pusteblume“ für die Außenfassade in der Größe 3 x 2 Meter ist bestellt und soll vor dem Jubiläum angebracht werden. Kosten: rund 500 Euro.

3. Infrastrukturangelegenheiten

• Die Geschwindigkeits-Anzeige-Geräte konnten noch nicht installiert werden, da aufgrund von Lieferengpässen passendes Befestigungsmaterial fehlte.

• Für eigene Reparaturarbeiten an Gemeindestraßen wurde für rund 1.000 Euro Reparaturasphalt beschafft.

• Für die Instandsetzung von mehreren Regeneinläufen an Gemeindestraßen wurden Kosten in Höhe von rund 10.000 Euro aufgewendet.

• Zwischenzeitlich wurden 150 Tonnen Reparaturmaterial zur Sanierung von Wirtschaftswegen eingebaut. Kosten bislang: rund 1.000 Euro. Weiterer Einbau von Material an Wirtschaftswegen ist noch im 1. Halbjahr geplant.

4. Gemeindezentrum

• Im Rahmen eines Informationsbesuches unserer heimischen Landtagsabgeordneten, Herrn Präsident des Landtages Hendrik Hering und Frau Bätzing-Lichtenthäler am 09.05.2023 überbrachten beide die Information, dass wir eine Landesförderung (aus dem Investitionsstock) in ordentlicher Höhe erhalten.

• Das lärmschutztechnische Gutachten lag zwischenzeitlich vor und wurde sofort der Baugenehmigungsbehörde vorgelegt. Im Ergebnis bestehen keine Bedenken gegen die geplante Verortung und Bauausführung. Die Kosten für das Gutachten belaufen sich auf rund 4.000 Euro.

• Die Tragwerksplanung bzw. Statik ist erstellt. Das Architekturbüro ist momentan mit der Werkplanung bzw. Ausführungsplanung befasst.

• Sämtliche erforderliche Planungsleistungen wurden wie vorgeschrieben ausgeschrieben und nach dem Ergebnis an den Mindestfordernden bzw. den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben. Zuletzt wurde die Planung der Technischen Gebäudeausstattung an das Büro Alhäuser+ König aus Hachenburg vergeben.

5. Sonstige Informationen

• An der Beschaffung einer Sitzgruppe (Tisch und 2 Bänke) seitens des Fördervereins Klosterruine Seligenstatt für den Innenbereich der Klosterruine beteiligt sich die Gemeinde mit 50 % (rund 750 Euro).

• Erneut eine Ölspur und wieder auf den Straßen Ferdinand-Werner-Straße und Wallrain festgestellt. Beide Straßen waren wiederholt aufgrund einer Ölspur zu reinigen mit Kosten von mittlerweile rund 4.000 Euro.

• An Marketingkosten für den Wäller-Touren-Wanderweg „Hohe Hahnscheid“ fallen in diesem Jahr 952 Euro an.

• Wie von der Bücherei veröffentlicht, hat die Gemeinde den Werbeaufsteller für die Bücherei beschafft. Kosten: rund 130 Euro.

• Internet-Plattform „Jugendatlas Westerwald“. Die Plattform wurde durch eine Vertreterin in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 23.03.2023 vorgestellt. Der Jugendatlas ist eine digitale Plattform, auf der sich Interessierte über vielfältige Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche und Familien im Westerwaldkreis informieren können. Auf der Homepage www.jugendatlas-westerwald.de ist es möglich, einfach und schnell interessante Angebote in der Nähe zu finden. Vereinen, Institutionen und Jugendeinrichtungen wird die kostenfreie Möglichkeit gegeben, ihre Angebote zu präsentieren. Der Westerwaldkreis wirbt dafür, dass dort vergleichbare Angebote von Vereinen, Institutionen etc eingestellt werden.

Seitens der Gemeinde wurden dort 2 Beiträge eingestellt. Insbesondere die Vereine sind eingeladen, auch dort über ihre Aktivitäten informieren und die Plattform ggf. auch zur Mitgliederwerbung zu nutzen.

TOP 3

Vorbereitung der Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028; Aufstellung des Vorschlages der Gemeinde Seck gegenüber dem Landgericht Koblenz.

Dem öffentlichen Aufruf der Gemeinde, sich bei Interesse für die Ausübung dieses verantwortungsvollen Ehrenamtes zu melden, waren zwei Einwohnerinnen gefolgt. Beide Personen wurden vom Ortsbürgermeister für die Wahl durch den Gemeinderat vorgeschlagen. Bei der geheimen Wahl durch den Gemeinderat wurde Frau Anke Hering, Wesbachring 5, 56479 Seck mehrheitlich gewählt. Da es sich um eine Personenwahl handelte, ruhte das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters gemäß § 40 der Gemeindeordnung. Frau Hering wird auf die Vorschlagsliste der Gemeinde Seck gesetzt.

TOP 4

Bauangelegenheiten. Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung von e-Ladesäulen auf dem Parkplatz am Campingpark.

In Zusammenarbeit zwischen Gemeinde Seck, Campingpark-Betreiber und einem Energieversorger sollen auf dem Parkplatz des Campingparks (unmittelbar anschließend an die vorhandene Trafo-Station) in einem ersten Schritt zwei e-Ladesäulen gebaut und installiert werden. Die dafür benötigte Fläche steht im Eigentum der Gemeinde Seck. Der Gemeinderat stimmte dem Bau und der Installation der e-Ladesäulen auf dem gemeindeeigenen Parkplatz am Campingpark zu.

TOP 5

Friedhofsangelegenheiten.

5. 1

Der Gemeinderat hat die II. Änderung der Satzung über die Unterhaltung und Benutzung des Friedhofes der Ortsgemeinde Seck beschlossen. Die Änderung betraf die allgemeinen Bestattungsvorschriften durch die Einfügung der Möglichkeit von „Gemischten Grabstätten“. Dabei handelt es sich um Grabstätten, in denen es gestattet ist, neben einer Erdbestattung auch eine Urnenbestattung durchzuführen. Dabei darf die zusätzliche Beisetzung einer Asche im Einzelfall nur dann erfolgen, wenn die verbleidende Ruhefrist nach der ersten Bestattung noch mindestens 15 Jahre beträgt. Darüber hinaus verkürzt sich bei dieser Bestattungsform die Ruhefrist der beigesetzten Asche auf 15 Jahre.

5.2

Der Gemeinderat hat die III. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofes der Ortsgemeinde Seck beschlossen.

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofes wurde zuletzt mit Satzung vom 24.06.2011 geändert. Im Zuge von Prüfungen seitens der Kommunalaufsicht wurde eine Kostendeckung in Höhe von lediglich 38 % im Bereich des Friedhofes festgestellt und insoweit die Gestaltung der Gebühren beanstandet. Gemäß § 94 Absatz 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde die gesetzliche Pflicht zu einer kostendeckenden Erfüllung der Aufgaben.

Alle Gebührensätze wurden angepasst sowie aus Gründen der kostendeckenden Erfüllung dieser Aufgabe wurden weitere Gebührentatbestände in die Satzung aufgenommen.

Dazu gehört insbesondere die Erhebung einer Abräum-Kaution, die zum Zeitpunkt einer Bestattung erhoben wird und sich anhand der Größe und dem prognostizierten Aufwand bemisst. Die Kaution wird im Falle des Abräumens in eigener Regie der Nutzungsberechtigten zurückgezahlt. Im Falle des Abräumens durch die Gemeinde oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen wird die Kaution mit dem tatsächlichen Aufwand verrechnet. Eine etwaige Differenz ist von den Nutzungsberechtigten auszugleichen. Damit soll verhindert werden, dass die Gemeinde die Kosten tragen muss in Fällen, in denen keine Nutzungsberechtigten und damit Kostenpflichtigen mehr ermittelt werden können. Darüber hinaus treten immer mehr Fälle auf, in denen die Nutzungsfrist an Doppel-Grabstäten durch die Beisetzung einer zweitverstorbenen Person überschritten wird. In diesem Fall ist zum Zeitpunkt der Zweibelegung einer Grabstätte eine anteilige Gebühr (für jedes Jahr der Überschreitung 1/40tel der Gebühr für diese Grabstätte) zu entrichten. Für Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen wird ein Zuschlag in Höhe von 100 Euro erhoben.

TOP 6

Verschiedenes. Wünsche. Anträge. Anregungen.

Ratsmitglied Dennis Schmidt bat kurzfristig um einen Gedankenaustausch zu drei Themen.

1.

Aufstellen von Müllbehältern mit Plastiktüten für Hundekot im Bereich des Baugebietes Klosterwiese 1 am Übergang zum Verbindungsweg zum Wesbachweg.

2.

Ausweisung des Baugebietes Klosterwiese 1 als 30-km/h-Zone, idealerweise als verkehrsberuhigter Bereich.

3.

Installation einer Schranke am Übergang vom Wesbachring zum Verbindungsweg zum Wesbachweg.

Im Rahmen der Erörterung im Gremium wurden folgende Eckpunkte erzielt.

Über das Aufstellen solcher Behältnisse wurde bereits wiederholt nachgedacht. Es überwog allerdings bislang die Auffassung, dass Hundebesitzer so viel Verantwortung übernehmen, die Hinterlassenschaften von Hunden mittels eigenen Plastiktüten aufzunehmen und über ihren Hausmüll entsorgen. Leider stellt sich das Bild vielerorts anders dar. Gefüllte Hundekot-Beutel werden oftmals achtlos an Wegerändern und Grünanlagen „entsorgt“.

Es sollte keine Entscheidung nur für einen speziellen Bereich wie hier der Bereich des Baugebietes Klosterwiese getroffen werden.

Es wurde vereinbart, dass die Gemeinde weitere allgemeine Müllbehältnisse nach dem bereits in der Gemeinde verwendeten Muster im Rahmen der üblichen Ergänzungsbeschaffungen beschafft.

Hinsichtlich der Ausweisung von 30 km/h-Beschränkungen soll sich die Prüfung auf alle Gemeindestraßen beziehen. Hierzu sollen zunächst weitere Informationen eingeholt werden. Die Angelegenheit genießt keine herausgehobene Priorität.

Über die Widmung der Straßen im Baugebiet Klosterwiese als verkehrsberuhigter Bereich soll zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen beraten werden.

Die Überlegung der Installation einer Schranke wurde vom Gemeinderat einstimmig verworfen.

Die TOP 7 bis 9 wurden im nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt.

TOP 10

Bekanntgabe aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil:

Der Vorsitzende informierte über:

• die Zustimmung der Gemeinde zur Durchführung von Erdbohrungen zur Erdwärmegewinnung auf einem Privatgrundstück.

• die Einlegung eines Widerspruchs eines Bürgers gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 26.01.2023 über die Widmungsverfügung von Verkehrsflächen.

• einen Gedankenaustausch zur etwaigen Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

• die Vergabe der Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausstattung des Gemeindezentrums.

• den Erlass einer steuerrechtlichen Forderung.