1. Bericht des Verbandsvorstehers
Personalkostenabrechnung 2. Halbjahr 2021
Mit Bescheid vom 28.03.2023 setzte der Westerwaldkreis die Zuweisung für die Personalkosten im 2. Halbjahr 2021 auf 290.870,61 € fest. Nach Abzug der bereits gezahlten Abschläge waren noch 1.205,55 € zu vereinnahmen.
Die Zuweisung für das Sozialraumbudget blieb unverändert bei 5.670,00 €.
Festsetzung der Zuweisung für das Sozialraumbudqet in 2023 und 2024
Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Vorlage eines Kurzkonzeptes für die pädagogische Betreuung der Kinder in dem Sozialraum. Unter dieser Vorgabe wurden die Zuweisungen für die Kalenderjahre 2023 und 2024 auf jeweils max. 9.945,00 € festgesetzt. Dies entspricht einem Stellenanteil von 0,17.
Abschlagszahlung auf die Personalkosten für 2023
Auf die zu erwartenden Zuschüsse für die Personalkosten wurde mit Bescheid vom 15.02.2023 ein Abschlag von 657.511,00 € festgesetzt.
Tarifvertragsverhandlunqen in 2023
Der Tarifabschluss u.a. für das Personal in Kindertageseinrichtungen sieht Lohnsteigerungen und Einmalzahlungen vor, die zu einer Anhebung der Verbandsbeiträge führen werden.
Sachstand bei den Sanierunqsarbeiten im Kinderqartenqebäude
Der Auftrag an das planende Ingenieurbüro wurden von Kindergartenzweckverband und der Ortsgemeinde Neustadt erteilt. Ein Antrag an die EVM wegen weiterer Stromlieferungen ist gestellt. Eine Stellungnahme des Stromversorgers liegt noch nicht vor. Weiter wird die Ausschreibung der Elektroarbeiten vorbereitet.
2. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende Beschluss:
Die Zweckverbandsversammlung stimmt der Annahme einer Spende des Max & Moritz Kinderbasars, Rennerod, an den Kindergarten Neustadt über 500,00 € zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
3. Verschiedenes, Wünsche, Anträge, Anregungen
Kein Beitrag
Die Tagesordnungspunkte 4 bis 6 wurden im nichtöffentlichen Teil behandelt.
7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil
Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsteher ein weiteres Angebot für die Anbringung eines Vordaches über dem Haupteingang einzuholen und danach im Benehmen mit den beteiligten Ortsbürgermeistern den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu vergeben.
Die Verbandsversammlung stimmt einer Einstellung zu.